Druckschrift 
3 (1874)
Entstehung
Seite
9
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war durch seines Baters Tod zu Fall gekommen und leistete nunder großjährige Sohn den schuldigen Vasallen-Eid, ohne noch einenBruder zu nennen. In den handschriftlichen Nachrichten, die Eineraus seinem Stamme, und zwar der letzte in Mecklenburg Lebendegesammelt, wird er Cointhur zu Nemcrow genannt, wir vermögenjedoch die Bürgschaft für diese Angabe nicht zu übernehmen (9).

Der Thcilungsvertrag vom Jahre 1518 zwischen den BrüdernHans und Joachim von Winterfell? (Th. II. 47) erwähntseiner beiläufig. Hier heißt es: Hans soll haben das Gut zuStresow und alle Güter die sie haben im Lande Lentzcn, ausge-nommen :c., vnck Oieckriol: ckai-amm Imlt. Ebenso bei-läufig kommt er vor in einer Urkunde vom Jahre 1540, lantwelcher: all im vncl llüi-Asn laclei- vncl ssans eis ^Vintse-uslcls eellg'LLstsQ Um Halmen bezeugen, daß sie von ihremVetter Hans dem Aeltcrn 13 Stücken Landes auf dem Felde zuStrclcn angenommen haben; hier heißt cö: vom- Ltüellsn selmtsnop> D i o ck sl i ei: nteelölckss (19). Donnerstags

nach dcmtato 1536 erschien er mit seinen Vettern zu Berlebergbei der Erbhuldignng (Th. II. 51), Zu Dalmin hat er aufseinem Rittersitz, genannt der mittelste Hof, das Herrenhaus gebaut,welches mit drei Stockwerken (zwei waren bereits abgetragen) undseinen beiden Thürmcn noch in diesem Jahrhundert Zcugniß gabvon der Festigkeit dcS alten Grundbaucs, der noch heute den mit-telsten Theil des Herrenhauses bildet (Th. II. 14—18). Es möchteein solcher Bau, der in früheren Zeiten besonders kostbar war, eingünstiges Licht auf seine Vermögcnsverhältnisse werfen; wie wir ihnüberhaupt als eine Persönlichkeit erkennen, die sich zur Geltunggebracht hatte und auch das Vertrauen seiner Blutsverwandtenbesaß. Als seine Vettern durch den Theilnngsvertrag vom Jahre1518 von beiden Theilcn sich noch nicht für befriedigt fühlten,wurde dicscrhalb, nunmehr zwischen Oheim und Neffen, im Jahre1544 von Neuem verhandelt (Th, II. 55) und waren hierbei:„Georg vonPlate, Hauptmann zu Lanenburg, und Diedrich