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1 (1839) [Abschiede (1291 - 1429)] : mit den ewigen Bünden, den Friedbriefen und andern Hauptverträgen
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1417.Heumonat 23

Lucern.

Lucern.

Boten: Zürich/ Berchtold Schwend; Bern/ der Hofmeister undAntö Gugla; Uri/ Peter Gruoner; Unterwald en/ ob demWald Amman Henzli und Goerg von Zuben; nid dem WaldErni Will; Zug/ Graf; GlaruS, am Buel. » Die von Berneröffnen wegen des Briefs deren von Schwyz die Bitte, ihnenden hinauSzugcben; Antwort soll auf dem nächsten Tag gegebenwerden; wegen deren von Basel und LirimanS/ Bitte dieSache auszurichten; « die vorgenannten Boten erbitten inihrem eigenen Namen von Luccrn für Graf Wilhelm von ArbergZahlungsaufschub bis S. Martins Tag über ein Jahr; Bedin-gungen: ohne allen weitern Verzug sollen dann die 1030 GuldenHauptgut und die 4oo Gulden Weinschuld bezahlt werden; denZinS entrichtet er an Peter Velgen/ und was er ihm mehr gibt/geht ihm am Weine ab; geht hingegen eine Schuld zu Verlust/so leistet er Ersatz; «?. auf Beschwerde des S. JohannesOrdenshauses von Lütgern wird geantwortet; die Leute deSselbensollen schwören/ wie andere die in der Grafschaft stnd; e we-gen deren von WalliS: der Landvogt ist zum Rechten gekommen;L. wegen des von Ladonna, Schreiben an den Richter: ihmnichts zu nehmen, etwa Genommenes zurückzugeben, ihn zuschirmen gegen Aussätzige, und soll er 100 Ducaten geben;K-. wegen deren von Wetgis, Antwort: wollen die von Art zumRechten kommen; I» wegen der Unterwaldner Anstände bittendie von Stans, in Schrift zu geben; i. der Inhalt mehrererSchreiben, die ins Eschenthal erlassen werden sollen, wird an-gedeutet: von Swannin des Franciscus Sohn steh so Ducatenje nach seinem Thun geben zu lassen; zu erfahren was vieraus Daveder Ausgewiesene gethan haben, und was fie gebenwollen; über Gefangene, deren Zehrnng das gemeine Landbezahlen soll; einen hcimzulassen, wenn dessen Sohn da bleibeund er bezahle; daß Domo bezahlen und dem Andriöl Aufschubgeben soll; wegen der von Raparia, was ihnen genommen seinmag, erstatten zu lassen; k die von Wallis bitten sich derSache anzunehmen gegen den Landvogt, und beide Theile wollenans der Eidgenossen Boten zum Rechten kommen.

(Luccrn Rathsbuch m, 29, ->/b.)

Die Boten des vorigen Tages. » Zwischen Gitschart von Raren,und den Wallisern wird auf den achten Tag unsrer Frauen zuAugften (22 Augustm.) ein Tag angesetzt; wer sich der Sache

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