2
9.
1319.Heumonat 3.
10.
11.
1319.Hcumonat 9.
1320.Wintermon. 6.
12.
13.
1321.Weinmonat 24.
1322.Weinmonat 6.
1323.Augustmonat 8
(an dcm erstenMcntag Vor ,'antLnurentien tag).
Staus.
Staus.
StanS.
Luugcr».
4. Zweiter Waffenstillstand der Landleute in den Waldstätten Uri,Schwyz und Unterwalden/ mit den Pflegern und Amtleuten derHerzoge von Oesterreich/ bis und mit 24 Brachm. 1320; nachdiesem Tage mögen die Herzoge oder ihr Pfleger zu Rothenburgund mögen die drei Waldstätte den Frieden absage»/ doch daß ernach dem Absagen noch vier Wochen währen soll.
(S. Beilage 7.)
L. Der herzoglichen Pfleger und Amtleute Gegenbrief/ welcher auchvon den Bürgern von Lucern und von Zug besiegelt wird.
(Archiv Obwalde«; abgedruckt bei Tschadi l, 289, b.)
Amman und Landleute zu Glarus und zu Wesen geloben den Waffen-stillstand zu halten.
(S. Beilage 8.)
Dritter Waffenstillstand der Landleute zu Uri/ Schwyz und Unter-walden / mit den Pflegern und Amtleuten der Herzoge von Oester-reich/ bis und mit 1 Herbstm. 1321; unter denselben Bedingungenden Frieden abzusagen/ wie 3 Heum. 1319.
(S. Beilage 0.)
Desselben Stillstandes erste Verlängerung durch die Waldstätte bisund mit 16 Augustm. 1322; unter denselben Bedingungen desAbsagenS.
(S. Beilage 10.)
Desselben Stillstandes zweite Verlängerung durch die Waldftätte bisund mit 16 Augustm. 1323; unter denselben Bedingungen desAbsagenS.
(S. Beilage 11.)
An diesem Orte waren „nu ze jüngst" Boten der drei Waldstätteund Berns/ und kamen einer „Eidgenössi,, und einer „Gebün-„ denische" überein: so nämlich daß/ wenn die Waldstätte/deren Friede mit dem 16 Augustmonat ausgehe/ einen Monatnachher die von Bern mahnen/ dieselben einen Monat nach derMahnung das Bündniß mit Briefen und mit andern Dingen voll-ziehen und vollführen sollen; zu Ebendemselben verbanden sich dieWaldstätte. Diese Verabredung verbrieften die von Bern unterdcm vorgesetzten Datum.
(Tschnvi', 29«, b.)