15
103. Schwer. Nachr. 5. 8V. Dambek betreffend; der erhalteneMutschein ist vom 29. Mai 1093. 5. 214 und 215,cx actis ccclssiaticis.
101) Schwer. Nachr. 5. 215, 11, 15, 52 und 51 über abge-stattete Lchneide und zn leistende Roßdienste.
105) Schwer. Nachr. I. 81. Dambek berreffend.
100) Schwer. Nachr. 1. 82 und 83. -Acta Dambek betreffend.
107) Kirchenbuch zu Dambek.
108) Nachrichten ans den Kirchenbüchern, Privatmittheilungüber die von Ditten; über die Schwestern, welche anVettern deS Geschlechts von Winterfeld verheirathctwurden, später mehr. Pauli KK 96, 18, 51, 30.
109) Schwer. Nachr. 1. 85 bei Dambek. Das hier angege-bene C'rbjungserN'Necht bestand nach dem Assccuratious-ReverS von 1621 nun mehr in Mecklenburg darin: daßdie Erbjungfern, auch der im Auslande wohnenden dies-seitigen Vasallen, den Nießbrauch der ihnen angefallenenLehngüter zeitlebens behielten, doch ohne etwas von derSubstanz veräußern oder verringern, oder hartes Holzweiter als zu des Lehns Nutzen fällen zn dürfen. Ebenso wenig waren sie aber verbunden, davon Schulden zuzu bezahlen; diese mußten, so wie die Hälfte der mit Vor-wissen der Agnaten, von ihnen gemachten Verbesserungen,ihren Erben von den Lchnsfolgern oder vom Lehnsherrnerstattet werden. Selbst die Aussteuer fiel in Ermange-lung andern Vermögens dem Lehn zur Last. Unter meh-reren Erbtöchtern beerbte eine die andere. Die Mecklen-burg. Lehnrechte waren wesentlich andere; denn wennauch die Agnaten eines NamcnS Helmes und Schildesauch ohne Berechnung der Sippschaft succedirteu, so kamendoch die meisten Lehne durch Verkauf in andere Hände.Beim Verkauf mit landesherrlichem Konsens wurden dieAgnaten des Käufers mit in den Vertrag aufgenommen,und eö galt in Bezug auf diese für ein altes Lehn. Lehnedie man 30 Jahr besessen hatte dursten nicht rsvccirtwerden; auch durfte ein Sohn das von seinem Vatermit deS Landesherrn Bewilligung veräußerte alt väter-liche Stammlehn weder gegen noch weniger ohne Erstat-tung des Kaufgeldcs aufrufen. Veräußerungen aus Nochaber kamen vielfach vor, weil der Adel von dem gerin-gen Ackerwerke in eigener Bewirthschastnng auch nur ge-ringe Erträge hatte, und der an zahlreiche Bauerschaften,meist auf Zeitpacht vertheilte größere Thcil seines Besitzes,auch nicht so viel abwarf um den immer mehr sich steigerndenLebensanforderuugeu zu genügen. Nudloff III. 2. B. 217.