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21.
Friedrich Wilhelm Frhr. v. Dalwigk belehnt K. J. Haupt-mann mit dem Grevenhof. Flamersheim, 1782, Oct. 7.
Wohlerhaltene Original-Pergamenturkunde, 54 x 38 cm., mitrotem Lacksiegel F. W. v. Dalwigk's auf Pergamentstreifen.
22.
Weistum des Rodderhofs.
Das Weistum liegt in vier Aufzeichnungen vor, welche sich fastnur in orthographischer Beziehung unterscheiden. Sie entstammenauch fast der nämlichen Zeit: die eine im Protokollbuch ist am27. Juni 1657 im Hofgericht verlesen und bestätigt worden; leiderist sie unvollständig, da das vierte Blatt im Protokollbuche fehlt.Die drei andern sind dagegen unverstümmelt; die eine ist von derHand Gilbert Engelberts von Bourlez d'Asserre 1650 im Rodder-buch niedergeschrieben, die andere, eine am 7. Oct. 1674 vonBartholomäus Löher genommene Kopie einer von Hermann Löher,dero Zeit der Jüngster geschworen' im Jahre 1629 angefertigtenAbschrift der Redaktion Herbert Lapps. Dieser Hermann Löher istohne Zweifel identisch mit dem bekannten Verfasser der ,WemütigenKlage' gegen das Hexenwesen, welche 1676 zu Amsterdam beiJakob de Jonge erschien, und der obengenannte Bartholomäus istsein Enkel, derselbe, der zum Gedächtnis an ihn ein Kreuz zuRheinbach auf dem Kirchhof stiftete. Das Weistum geht wie gesagtauf ein älteres von Herbert Lapp zurück, wie folgender Vermerkdartliut: ,Dieses haben ich von den alten gehört, auch auß ihrenEignen Händen abgeschrieben, alß mit Nahmen: Hans Otto Freilingzur Zeit gewesener hofsschulteiß des Rotterhoifs, Herbert Lapp, derälteste hoffgeschworen, auß deßen Eigener handt und Copey ichdieses weißthumb Anno 1629 den 16ten Augusti haben Von worthzu worth abgeschrieben'. Aber auch das Weistum im Protokoll-buch ist, wie das Protokoll vom 27. Juni 1657 ausdrücklich sagt,eine Abschrift von Herbert Lapps Aufzeichnung, sodass, da Gilbertde Bourlez Besitzer dieses Weistums war, die von ihm im Rodder-buch eingetragene dritte Abschrift auch auf Lapps Weistum zurück-zuführen ist. Die vierte Aufzeichnung in älterer Orthographie, 1 )
l ) Hoiff statt Hoff, Jair statt Jahr, hoich statt hoch u. s. f.
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