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Zwei adelige Höfe in Oberdrees
Entstehung
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Uff

Der neue Besitzer löste am 30. November 1762 für 700Rthlr. endlich auch die Erbrente von 6 Malter Korn ab, welcheRütger v. Müttinghoven 1414 auf den Hof gelegt hatte, undwelche nun fast drei und ein halbes Jahrhundert auf ihmgelastet. Stimmeister Emerns in Köln war damals Besitzerderselben. (Anhang Nr. 19.)

Als Karl Joseph Hauptmann am 18. Juni 1797 starb,hatten die Franzosen von dem linken Rheinufer Besitz ge-nommen und die Aufhebung aller Lehnsverhältnisse dekretiert.Trotzdem sahen die Erben sich veranlasst, bei der JülichschenRegierung in Düsseldorf um Erteilung des Mutscheins zurNeubelehnung zu bitten; wusste man doch nicht, ob diefremden Gäste nicht vielleicht bald wieder zurückgejagt werden,und die alten Verhältnisse wieder aufleben würden. Dannhätte die Unterlassung der Belehnung Schwierigkeiten, javielleicht die Einziehung des Lehens zur Folge haben können.Ob aber eine Belehnung wirklich erfolgt ist, geht aus denvorhandenen Papieren nicht hervor; die Erben bitten, daeinige von ihnen abwesend seien und sie deshalb noch keinenneuen Lehnsträger benennen könnten, ,terminum congruum'zu bestimmen.

Der Friedensschluss von Ltineville vom Jahre 1801 hattedie Hoffnung auf eine baldige Wiederherstellung der altenVerhältnisse zunichte gemacht. Das Gesetz vom 9. Vend. XIII.d. R. hob die alten Lehnsverhältnisse auf und bestimmte, dassüberall da, wo diese nicht in Folge einer stipulierten Abgabeeigentlich Pachtverhältnisse seien, die betreffenden Objektefreies Eigentum der Belehnten werden sollten. So wurde auchder Grevenhof Privateigentum, und das führte seinen Untergangherbei. Da die Erben Hauptmann noch ein zweites, neueresHaus in Oberdrees besassen, die heutige Vikarie (auf ihrerTreppe ist die Jahreszahl 1762 eingeschnitten, die wohl alsDatum der Erbauung des Hauses gelten darf), so bezogensie dieses und verkauften um das Jahr 1828 das alte Gebäude des

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