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Zwei adelige Höfe in Oberdrees
Entstehung
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Morgen Ackerland und 3 Morgen Wiesen angegeben (Anhang-Nr. 1); auf den Wechsel des Besitzstandes in den verschiedenenJahrhundei'ten werden wir im Laufe unserer Darstellung nochzu sprechen kommen. Bevor wir indes auf die Geschichte desHofes eingehen, ist es nötig, einen Blick auf die der Herr-schaft Tomberg zu werfen, deren eigentümliche Verhältnissedie des Grevenhofes nicht unwesentlich beeinflussten.

Oberdrees, ein Dorf zwischen ßheinbach und Euskirchengelegen, gehörte zu der alten Herrschaft Tomberg, welche im14. Jahrhundert Klevisches Lehen war. Zu dieser Zeit kamdie Herrschaft an Kurköln, indem Werner von Tomberg im Jahre1339 die Burg, von der er den Namen trug, zu einem offenenHaus für Erzbischof Werner von Köln machte. *) Nach dem Aus-sterben der Herren von Tomburg, 1419, fiel die Herrschaft andie Grafen v. Saffenburg und an die Burggrafen von Rhein-eck, und als mit Kraffto v. Saffenburg 1449 auch dies Ge-schlecht erlosch, erbten dessen Anteil die Freiherrn v. Quadtund die Herrn v. Sombreff. Friedrich v. Sombreff geriet 1470in die bekannte Fehde mit dem Herzog v. Jülich. Der Tom-berg wurde belagert und zerstört, und Sombreff musste 1473seinen Anteil an den Herzog v. Jülich abtreten; die Quadtdagegen erwarben den Rheinecker Anteil hinzu so dass sienunmehr drei Viertel, der Herzog v. Jülich ein Viertel derHerrschaft besassen. In Folge dessen wurde die Hoheit dreiJahre von Quadt, im vierten Jahre von Jülich ausgeübt.

Obwohl Köln bis dahin immer unbestritten die Ober-herrliclikeit über Tomberg besessen hatte, suchte Jülich siehihr für seinen Anteil allmälig zu entziehen und behauptete,die volle Landeshoheit zu besitzen. Der Prozess, der hierüberangestrengt wurde, zog sich nach altem Brauch aus einemJahrzehnt ins andere und ruhte noch unentschieden am Reichs-kammergericht in Wetzlar, als die Franzosen die alte Ordnung

l ) Lacomblet II 199.

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