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Frankfurter Bürgerbuch
Entstehung
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Neunter The it.

GtandeseryMmgen.

Während die Standeserhebungen im Laufe des s7. Jahrhunderts sich in be-stimmten Grenzen bewegten, wurde das Streben der reichen Frankfurter nach dem Adels-titel und dessen Ertheilung im folgenden Jahrhundert so allgemein, daß den spöttischenBemerkungen des bekannten Arztes Dr. Johann Ehristian Senckenberg über dieses Zeichenseiner Zeit ihre Berechtigung nicht abgesprochen werden kann. „Reiche Aausleute, sagter, lassen sich nobilitiren, blasen die Backen auf, lassen sich gnädige Herren nennen. Siehaben sonst die Elle geführt, jetzt tragen sie die Feder auf dem Hut, indem sie die Federvom Ohr an den Hut gesteckt haben."

Namentlich waren es die eingewanderten Niederländer, Franzosen und Italiener,welche ihrem zunehmenden Reichthum die Arone auszusetzen suchten und regelmäßigunter Verläugnung ihrer bisherigen bürgerlichen Lebensweise ihren angeblich altenAdel sich aus ihrer früheren Heimath verschreiben ließen. Manche von diesen Familienlegten sich ohne Weiteres den Adelstitel bei und wußten sich, da sie von Niemandenhierin gestört wurden, unter Berufung auf diese thatsächliche Führung in späteren ZeitenAdelsbestätigungen zu verschaffen. Die Standeserhebungen sind besonders unter denKaisern Aar! VII. und Joseph I. in den Iahren s7H2-s765 und unter dem KurfürstenKarl Theodor von der Pfalz als rheinischem Reichsvikar in den Iahren sTchv—s792häufig vorgekommen und scheinen eine beachtenswerthe Einnahmequelle der Fürstengewesen zu sein

lw. ;-Z5.

h Reichssreiherrnstand für die Familie bau Günderrodr - - Prag, 3. Febr.

2) Reichsadelsstand für den Stadtschulthcißen Johann Martin Vaur (Bauer)

mit dem Prädikat „von Epsseneck" s. Okt. sO6.

3) Reichsadelsstand für die drei Brüder Rüdiger, Ov. Johann und Nikolaus

NuläNd durch Kaiser Ferdinand II Oedenburg, 25. Aug. s622.

4) Ausdehnung des dem kurmainzischen Rath Kaspar Llpiscljtzein am ^2. Jan.

s6t)3 von Aaiser Rudolf II. ertheilten rittermäßigen Reichsadelsstandes

aus dessen Bettern durch Aaiser Ferdinand II. . . . Wien, 2. Nov. s629.

5) Reichssreiherrnstand für die Familie tz. Uovn 28. März s635.