Als Geschlechts- und Familienname kann der NameEckart vor dem 11. Jahrhundert kaum bestanden haben,da erst im Jahre 1037 Kaiser Conrad der Salier eineVerordnung^ gab, worin die Annahme von bestimmtenGeschlechts- und Familiennamen befohlen wurde. (Siehe:Böttiger, deutsche Geschichte, S. 67.) Diese Verordnungerstreckte sich zunächst auf die vom Adel, fand später aberauch auf andere Familieuhäupter aus dem Bürger- undBauernstände Anwendung. Ueberhaupt bildete sich mit dergesetzlichen Anerkennung des festen Besitzes und strengerAusübung allgemeiner menschlicher Rechte das Haus- undFamilienwesen, als ein Hauplgrundzug des deutschen Volkes,in Stadt und Land immer mehr aus. Eine deutlichereUnterscheidung einzelner Personen war nöthig, um diebegründeten Rechte ganzer Familien und einzelner Personenfestzustellen und zu sichern, ohne welches überhaupt diezeitliche Wohlfahrt eines Volkes nicht bestehen kann.
Aus jener Zeit nun ist der Ursprung vieler Geschlcchts-namm zu suchen. Schwer ist aber dem Anfange einzelnerderselben nachzuspüren und in vielen Fällen ein vergeblichesBemühen, da die Kirchenbücher mit ihren Personalregistern,die gar oft auch vom derzeitigen Pfarrer mit mancherleiNotizen versehen wurden, erst während und nach derReformation beginnen und während des 30jährigen Kriegesentweder wieder verloren gingen oder doch meistens nichtfortgeführt wurden. Zudem war selbst in den höherenStänden auch noch im Mittelalter die edle Schreibekunstsehr wenig im Gebrauch, beim gemeinen Mann aber fastgänzlich unbekannt und nur die Mönche in den Klösternschrieben, so daß die schriftlichen Nachrichten aus jener Zeitnur sehr spärlich auf unsere Zeit gekommen sind; mündlicheUeberlieserungcn aber gehen meist bald verloren.
Ist nun aus den angegebenen Gründen die Zeit derEntstehung eines Geschlechtsnamens schwer anzugeben, soist dies doch in vielen Fällen nicht so mit der Bedeutungderselben. Ein großer Theil der Namen erklärt sich durchsich selbst, indem sie, wie bei den meisten vom Adel von