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Die vier Wagenpferde zu Tümpling seind Rudolf Albrcchten von Tümp-ling um >20 fl. verkaufst worden, Jedes p, soft., vnd hat der vnmündigeseinen Antheil daran bei gedachtten Rudolf Zllbrechten zugewartteu.
Hierüber ist noch ein altt reittpferdt vorhanden gewesen, welches derErben keiner begeret, derentwegen die gesambte erben solches dem Schösser zuTambnrgk p>. 20 thlr. angeschlagen vndt verkaufst, vndt weil die s gebrüderevon Tlliupling der Kirchen zuo Tamburgk 20 thlr. verhasftet, welche ihre seligeMutter In ihren letzten Willen zur erbesserung der schulen dahin beschieden,so soll vndt wil der Schösser sie bei der Kirchen der 20 thlr. entnehmen, den vier-jährigen Zins aber sollen die von Tümpling? von sich abtragen vnd sich her-kegen mitt Ihrem jungen vettern dem Vnmündigen vergleichen vndt abfinden.
Was die Erbgerichtt zue Tümpling, Stöben vnndt Wonniz be-treffen, seindt solche zu dem Gutt Tümpling?, wie auch vor Alters gewesen, ge-schlagen, vndt sollen darbei bleiben, ohne einrede der andern Gebriidere.
Gleichfalls seindt die Schafnösser In den Scheffereien Tümpling vndSulza besage derselben Loßzedeln angeschlagen vnd sollen bei einer Jedenscheferei bleiben, wie es befunden worden.
So soll auch die schaftrifft zu Tümpling, Wonniz :c. den: Gutt Tümplingallein eigen sein, wie vor Alters, vnd sol Posewitz Ihme die Durchtrifft ver-gönnen, dakegen aber sol dem gutt Posewitz Iehrlich ein guter Schöpß gegebenwerden, wie herbrachtt. Das Fischwasser vnter Döbrizschen, so zum guttPosewitz gehöret, Ist vermöge des Anschlages 2->o fl. taxiret, weil es aber durchGeorg Gtto von Tümpling versetzet, so sol er schuldig sein, solches vor sich vndvon dem seinen abzulösen vndt dem gutt Posewiz wider srey zu machen.
Weil aber von izo gedachtem von Tümpling die p/- Hufe Landes vfmLuschwa gelegen vnd zum Gutt posewiz gehörig? verpachtet, So sol er gleich-sals schuldig? sein, solche dem vnmündigen wieder einzureumen vnd In Ge-nieß zu schaffen.
So sollen ferner die schulden, so vff ieden gutt hafften, doselbst bleiben,Inmassen Sie denn auch als eine Beschwerung Jedes orts abgezogenn. Eshaben auch die gesambte Erben Ihres Vaters Schreiber, Iohan Korn, vorseine gehabtte mühe vndt Dienste, die er dem Vater etliche 20 Jahre bewiesen,>oo fl. an schulden verehret. Desgleichen des Vaters Dienern, pöhm Hansen, 2ö fl.
Weil auch drey gülden Ketten vorhanden, so die mutter vermöge Ihresvermechtnis ihren dreyen Söhnen, Georg Vtten, Hannß (Vßwalden vndtRudolf Albrechten, neben Andern zue gerade gehörig geeignett, So habensolche gedachte drey Iungkern vor ihres eltesten Brüdern Sohn (so erster ehegewesen) hinweg genommen vnndt vnter sich getheilett; Sonst ist noch einverguldeter schenner vndt siebenn kleine silberne Becherlein vorhanden, diehaben die z Brüder auch zu sich genohmmen vndt vorgewandet, Sie wehrenauch mitt in die gerade begriffen, Ist aber dem vnmündigen hirbei sein insvorbehalten.
Was auch die schulden betreffen, als Kirchengeldt, Iungfraw Marienvon Bünau, Itsva Sabina von Nischwiz vndt Anders mehr, in vnd aus dergemeinen Erbschafft gehörig?, So die von Tümpling zu bezahlen schuldig?,