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vngerninpt vnnß bewust vnd vor dessen ergrundt seindt das mein erinelts vonMachwitz liebes Weib vnd vnser Michme vnd Paß Sich von Zeit Ihrer Aindt-lichen Iharren biß daher änderst nicht dann Lristlich Ehrlich Thugendtsamvnd Erbar verhaldten Wie sie auch von Ihren lieben Elstern Bßwaldt vonTümpling vnnd dessen weix Agnessen eine geborne von peulwitz mit allemFleiß zu gotteß Forcht Zucht vnd Erbarkeit gewisen vnd erzogen Auch dessenvon Ihren verheiratten Schwestern vnderwisen vnd an denen Gott Lob usts-iusarroguntliu aller Tugcndt vnd Erbarkeit ein lebendig Exempel gehabt vnd nochhat Auch zu Recht vnnd In deß Heyligen Reichs Landtfriden vnd Satzungbej höchster Peen vnd Straff vorsehen vnd verbotten dz keiner den Andernan seinen Ehren gutten gerüchtstandt vnd Nahmen Iniurien schmehen verletzenoder beschweren soll, So haben sich doch die bede Adam vnd Heinrich Wilhelmvon Etzdorff vatter vnd Sohn zu Grobengereutt freuentlich dorstig vnd inuht-willig weniger dann mit Lrbar oder billigtest widerstanden vnd mich den vonMachwitz Auch mein liebes weip vnnßer Muhmen vnd Basen mit fast vner-hortter erbermlicher vnd onbeibringiger schmach selschlich vnd bößlich belestigetbeschwerst vnd dermaßen grauirt das wir vnnß auch der zeyt in schrifften zueroffenen gegen Ew. f. Gn. vnd allen Redlichen Leuten scheu tragen, wannaber mir dem von Machwiz vnd meinem hertzlieben Weip vnnser Ehr lieberAlß alles vergengklich guht, Auch lieber Todt, dann einer andichtnng vndLeichtfertigkeit vberwunden sein woldten Alß Hab Ich mit Ihr vnd wir Ihreblnts vnd Augethane freundt Solliche Schmach alß utrooiWinmrn inirrriamwie Ew. f. Gn. aus hochberumbten verstandt zu erwegen nicht mit geringerbekummernuß vnd mit leiden billich zu gemüht gefürdt. Füren auch solches zugemüht, vnd seindt aus Verleihung gottlicher Zulassung vnd anderer Ihrervnd vnnser freundt Hülff vnd Beistandt entschlossen vnd gedacht Solliche an-dichtnng Elirenverletzung schmach vnd Iniurien vff den ernstlichen weg Alßvnß die Recht zulassen vnd wir Rrafft derer thun können vnd mügen gegendiesen clitkurrmtorsir og,lnrrmig,tc>röir vnd verleumern zu anten vnnd an Ihnenstraffen zu lassen vnd Ew. s. Gn. vnd mennigklich mein Deß von MachwitzAuch meines lieben Weibes Unser Muhmen vnd Basen Vnschuldt und derEhren abschneider vnbedechtig vnd Leichtfertigkeit bekandt zu machen. Istdemnach an Ew. fürstl. Gn. vnser vnderthenig vnd mein deß von MachwitzWeibs demütig vnd umb der vnentlichen gerechtigkeit willen hochfleissig bittenE. f. G». wollen alß der Liebhaber der Ehren diese verleumer In verhaffteinnehmen vnd mir dem von Machwitz Auch vnß andern alß durch deß vonMachwitz Weib hierzu erbettene Arigische Vormunder vnd Ihr verwandte Bluts-freundt Peinliches Rechtens vnd andung mit gnaden, oder vnß vorbenamptemit mein Deß von Machwitz Weib mit vorgedachten von Etzdorff für Ew. f. Gn.fürstliche Person vnd deren ehrlobliche Reihe zur Ehr vnd Recht bescheidenvnd angeregte vindicatio!! genedigklich verstadten, So soll Ew. f. Gn. vndmennigklich offenbar werden wie Trutzlich vormessen vnd onbesonnen ohn alleVerursachung vnd vber daß mein deß von Machwitz Weib der keinen kendtweniger der Zeit Ihres lcbens gesehen Sie sich zu Ihr vnd mir vnd also zubederseits Freundtschafft dringen vnd diese verleumung erdechtlich spargirt
von Tümpling. II. Urk.-Anhang. 2