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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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anderen s00 fl.* je 25 fl. an seine drei Brüder zahlen mußte.Für den Fall, daß einer seiner Brüder seinen Antheil von 500 fl.ausgezahlt haben wollte, so ward er hierzu verpflichtet, wogegender betreffende Bruder hypothekarische Versicherung mit einen:Lehngute machen mußte.

Nach ß 7 blieben nach Abzug jener 53 fl. s gr. Schuldenan den Aaufgeldern von 50000 fl. noch sl580fl. 20 gr. Hinter-stellig, an denen jeder der vier Brüder mit 28ß5 fl. 5 gr. par-ticipirte. Carl Georg Heinrich verpflichtete sich, den Theil vonChristoph Dietrich ein denjenigen von Gottlob zwei ^jahre

und denjenigen von Wolf drei Jahre nach Nebergabe des Guteszu zahlen. Auch verpflichtete er sich, nach ß ß, seine Brüder alsNutbelehnte zu präsentiren.

Die Brüder reversirten sich daher <l. cl. Arnsdorf 20. Nuirzs7^7 für sich und ihre Descendeillen dahin, daß sie Carl GeorgHeinrich und seine Lehnserben nicht hindern wollten, Arnsdorfungeachtet ihrer Nutbelehnschaft eventuell zu verkaufen, dessenVerwandlung in Crbe zu suchen, Arnsdorf zu vermachen, zu ver-geben; sie erklärten ferner, daß sie und ihre Erben, wenn ihrBruder ohne Söhne verstürbe, Arnsdorf an seine Töchter oderseine sonst eingesetzten Erben übergehen lassen wollten lediglichgegen Erhaltung ihres Lehnsquantum.

Carl Georg Heinrich machte nun von den: durch den Ver-gleich von: s0. November s?59 auch ihn: zugestandenen RechteGebrauch, indem er seinen vierten Theil an den: auf Sornastehenden Lehnsstamm von s s000 fl. sich von seinen: Bruder

^indem die 4 Brüder derer von Tümpling zusammen zu ihren An-theil des erwehnten Lchns czuanti ebenfalls 2000 fl. zu halten haben, als;ZZZ fl. ? gr. wegen des von ihrer Mutter prästirten Antheils und sss fl.t4 gr. als die von der verstorbenen Ursula von Tarlowitz von ihre» gehalteneuAntheil derer ;zzz fl. 7 gr. an dieselben angefallenen ksclfftc."

(puuctation über dem Kaufs des Mann-Lehn und Ritter-Guths Arns-dorfs vom ;s. März ;?47 in den oben bezeichneten Griginal-Doknmentcn).