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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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je (Ovo Thlr. auszuzahlen, diese drei letzten Posten aber erst nachAbleben seiner Gemahlin.

Nach ß 6 sollte Wolf auch noch den noch in Streit befind-lichen Antheil an dem Wannlehngut Näthern und seinen Antheilan Hermsdorf erben.

Nach Z 3 vermachte er seiner Gemahlin sein Wobiliar-verinögen und den Nießbrauch an all diesen Gütern und den Erb-theilen seiner Töchter letzter Ehe. Dafür sollte sie die fälligenAbgaben und die Zinsen der schuldigen Tapitalien entrichten, dieGutsgcbäude und das Inventar in gutem Stande erhalten, ihreRinder gut erziehen und die Pflicht haben, ihr eingebrachtes Ver-mögen von 5000 Thlr. auf Sorna stehen zu lassen und die vielenEiche», welche den Wiesen und dem Feldbau nachtheilig seien,behufs Bezahlung der Schulden des künstigen Besitzers schlagenzu lassen.

Iu Z (H spricht er den Wunsch aus, daß sein Neffe, derRammerherr Ferdinand Alexander von Seckendorfs auf Burkers-dorf, als Lehnsvormund für seinen Sohn und daß sein Vetter, derLandjägermeister von Pflug auf Wenigenauma, als Vormundseiner Töchter letzter Ehe bestätigt werden möchte.

Der zuletzt ausgesprochene Wunsch ging in Erfüllung. Sornakam übrigens durch den Vertrag vom 22. September (3(5 mitdem Neustädter Rreis (mit Ausnahme des größten Theils desAmtes Ziegenrück) an das neugebildete Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, nachdem im Jahre (567 der Rreis an Rur-sachsen abgetreten worden war.

Als Wolf starb, war Friederike 52, Therese 8, Wilhelmine 6,Wolf 5 und Nanny 5 Jahre alt. Seine Wittwe wurde, währendsein Vetter Wolf auf Arnsdorf von (3(8(852 Erster Warschauwar, im Jahre (8(9 nach der am 7. October (3(9 erfolgten erstenVermählung des Prinzen Friedrich August, des Neffen des RönigsAnton, mit der Erzherzogin Caroline von Österreich (f (852),