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Georg Wolf nach dein Tode des Daters diese Rutbelehnschaftbefolgt habe, allein es ist dies wohl geschehen, da sie auf seineDescendenten übergegangen ist (5. 275). Bekannt ist aber, daß erim Jahre (699, nach dem Tode seines Daters, bei der Naum-burger Stiftsregierung die Butbelehnung an Areipitsch und derRudels bürg nachgesucht hat, dieselbe ihm aber zunächst ab-geschlagen wurde, da er nicht nachweisen konnte, daß sein Daterder Lehn von Fällen zu Fällen Folge geleistet habe. Im Jahre(7(9, nachdem Sachsen-Zeitz an Aursachsen zurückgefallen, wurdeihm nach Zahlung der Lehnstrafe die gesammte Hand anobigen Gütern von der damaligen Stistsregierung bekannt, imJahre (726 aber, nachdem Johann Adolf von Treutz gestorbenwar, dieselbe ihm versagt, zumal der Geheime Rath BernhardCdler Herr von Zech von August dem Starken die CventualAutbelehnung bekannt erhalten hatte und in Folge dessen gegenGeorg Wols's Atttbelehnung protestirte.
Der Aönig entschied unter'm 29. Februar s723, daß GeorgWolf auf den Weg Rechtens zu verweisen sei.^
Gr ist hierbei unterlegen, denn seine Nachkommen sind anAreipitsch und der Rudelsburg nicht mitbelehnt gewesen.^ DieseGüter kamen vielmehr nach dem im Jahre (7?4 erfolgten Todevon Johann Adolfs Sohn, Friedrich Adolf, an die Zech, sodann(796 an den Grasen Woritz Brühl und das Jahr darauf anJohann Adolf's Neffen Ferdinand Ludwig Christian von Schönbergauf Ober-Reinsberg und Herzogswalde (vermählt (770 mitFriederike Sophie Dorothee von Tümpling, Cnkelin von GeorgWolf), dessen Cnkel sie heute besitzt (Bd. I. (7—(S). —
" Lsauxtstaatsarchiv zu Dresden, Lehnssachen 5720 :c. Nr. 20 Lac.vol. II. und Special-Reskrixtc Bd. 77 Nr. 7700 Lac. 7vss.
^ Leine Löhne suchten wohl um Readmission zur gesanunten ksand anjenen Gütern nach, wurden aber cl. cl. Dresden ^7. April 577z abgewiesen (ksaupt-staatsarchiv zu Dresden, bei dem Geheimen Rath eingegangene AllerhöchsteSxecial-Reskripte).