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Den Vertrag unterzeichneten Heinrich II. Reuß, Graf undHerr von Planen, und Anna Dorothea verwittwete Gräfin Reußvon Plauen geb. Gräfin zu Lchwarzburg und Hohenstein, beide inVormundschaft von Heinrich XVIII., XXII., XXV. und XXVII.,Veit Ludwig und Regina von Tümpling, IVolf von Treutz ausRreipitsch, Rudelsburg, Freirode, Stendorf und Laaleck, der LetzterenBruder, Heinrich Hartmann von Lchlotheim u. a.
Von der Raufsumme sollten sofort 3000 fl., zu Neujahr s6s)7(33(X) fl., 1693 4000 fl-, s6W 3(XX) fl. und (7(X) nochmals 5000 fl.bezahlt werden und war ausdrücklich ausbedungen worden, daßVeit Ludwig jedes Mal bei säumiger Zahlung wieder Besitz vonRlein-Aga ergreifen könnte. Letztere Tlausel hat dann Anwendunggesunden und dazu geführt, daß ein geharnischtes kaiserliches Mandatgegen Heinrich XVIII. Reuß erlassen wurde.
Dieser, volljährig geworden, hatte nämlich geglaubt, zu seinenGunsten obige Tlausel anwenden zu können. Gr hatte Veit Lud-wigs Wittwe und seinen Lohn Georg Wolf I., obwohl die ver-sprochene Zahlung seinerseits nicht erfolgt war und weil Zeneseinem Verlangen auf Befreiung Klein-Aga's von dein auf ihmstehenden Tümpling'schen Lehnstamme vom ( s (XX) fl. nicht ent-sprochen hatten, mit Gewalt und mit bewaffneter Macht (vi eturmuta mann) in ihrem Besitz gestört, sie sogar depossedirt undalle ihre Mobilien mit Beschlag belegt. Regina und Georg Wolfvon Tümpling hatten sich daher bei dem Reichshofrath in Wienbeschwert und Kaiser Leopold I. erließ darauf zu Wien am9. Februar (699 ein Mandat (Urkunden-Anhang ^7) gegenHeinrich XVIII. Reuß, in welchem ihm geboten wurde, Klein-Agawieder den Tümpling einzuräumen und ihnen alle Mobilien aus-zuantworten — „alß lieb Dir ist, obbestimbte poen (3 Mark löthigenGolds) und Unsere kayserliche ungnad zu vermeiden, daß mainenWir ernstlich . . ." „Darnach hast Du Dich zu richten."
Dieses kaiserliche Mandat veranlaßt« Heinrich XVIII., sich zu