Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
164
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Albrecht und Christian von Krosigk sowie deren ältesten BruderGeorg Rudolph) heißt es:

...Nachdem die beyden gebrüdere Wolfs Albrecht vndtChristian von Crosigk bey veralienirung ihres väterlichen guthsGöstenitz zu ihren antheil daß guth Trombßdorff vberkommen,welches sie auch nun etliche Jahr besessen vndt gern einanderwollen darbey erhalten helffen wenn nur einer dem andern seinehelffte daran abführen können, weil aber in vorigen Kriegs Iahrensolches guth an Wohngebäuden, scheunen, ställen, wie auch anVnterthanen, Diensten vndt andern Zugehörungen in so großeVerwüstung gerathen, daß es denen beyden gebrüderen von Crosigkzu stände wieder zu bringen vndt einer des andern antheil zu be-zahlen vnmüglich sein wollen, gleichwohl eine sonderung ander-gestalt nicht denn durch veralienirung geschehen können Als habensie ... auß vnvermeidtlicher noth solch ihr Ritterguth Trombß-dorff ... allermaßen dieß guth ... Herr Hanß Heinrich von Heßlervf Closterheßler, Obrister Leutenandt nach der am 7. Iulii ^rmobeschehenen taxation ... von subhastatoren durch adjudieationinnengehabt genutzet vndt gebrauchet auch darvber den 25. Febr.aimo f6H7 gnädigste Lehnung erlanget, erstermeldten Herr Ritt-meister Hanß Geörg von Tümpling vndt seinen Leibes Erbenratious utilis clomimi Erblich vndt zu eigen vertauschet. Hiergegen hat itzt benandter Herr Rittmeister der von Tümpling? seineLehn-Güther Flurstedt vndt Stäben ... denen beyden von Crosigknemlich Wolff Albrechten von Crosigk das Lehnguth zu Flurstedt... den andern Bruder Christian von Crosigk ... daß LehnguthStöben ... allermaßen er es innengehabt, genutzet vndt gebrauchet... übergeben vndt eingeräumet."

Da das Lehn- und Rittergut Tromsdorfdiese beyden GütherFlurstedt vndt Stöben vbertrifft vndt denenselben vberlegen vndtwichtiger ist", so verpflichtete sich Hans Georg, den BrüdernKrosigk noch 900 fl. darauf zu geben, und zwar auf Flurstedt 350