Wonnitz, von je (30 an v. itandwüst zu Groß-Gestewitz undv. Bünau zu Röckenitzsch.
Wolf Christoph'? gesanimter Grundbesitz nnt den Crbzinsenwar danials, nach Abzug der Beschwerung, auf 6H73 Alk. an-geschlagen worden, während der Anschlag für Bergsulza — innnerdie Beschwerung abgerechnet — sich auf (0620 fl., der von Tümp-ling auf 97YZ fl. und der von Leislau mit Stöben und dem Back-ofen zu Dorf Sulza auf 7023 fl. belief.
Danach war Wolf Christoph'? Grundbesitz allerding? dermindestwerthige, allein die Differenz mit demjenigen seiner dreiOheime war durch Anweisungen vollständig abgeglichen worden.
Dennoch scheint Wolf Christoph später geglaubt zu haben,daß er bei der Theilung von (6(0 den Kürzeren gezogen und amwenigsten scheint er damit einverstanden gewesen zu sein, daßRudolf Albrecht von ihm, und zwar am (2. Juli (6(2, da? nachGeorg Otto'? Tode ihm zugefallene Drittel an Tümpling für0666 fl. (^ gr. (und zwar für dieselbe Summe, welche er am3(. März an seinen eigenen Bruder zahlte) abkaufte. Dabei hattenfeine Vormünder dafür gesorgt, daß er zur Prüfung und Voll-ziehung dieser Handlung in der Person von Balthasar von Wangen-heim und von Philipp von Atzendorf andere Vormünder erhielt.Freilich hatte Hau? O?wald für sein Drittel nicht bloß An-weisungen auf Forderungen, wie sein Neffe, sondern da? GutStöben nnt dem Backofen in Dorf Sulza und an liquidirtenSchulden nur 6^2 fl. (^ gr. von Rudolf Albrecht überwiesen er-halten.
Alle? die? veranlaßte später Wolf Christoph, gegen seineVormünder klagbar zu werden.
Am (5. April (6(( waren Georg Otto, Han? O?wald undRudolf Albrecht, nachdem Rudolf von Bünau und Philippvon Atzendorf e? abgelehnt hatten, al? seine Vormünder vomRurfürsten Christian II. bestätigt worden, da er nun auch seine