Von Italien oder VVelschland.
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6. paulu; der III. welcher im vorigen 5eculo den Päbstlichen Stuhl beses-sen/ erwäklete im Jahr 154°- den Ritter - -Orden des H.Pauli/ so mit einer güld-en Medallien/auffderzwcy roth geschmoltzcne/undCreutzweiß in einander ge-schränckte auffrecht stehende Degen sich befunden/bcschencket worden-
7. Pabst pmz iv. schlug ki^no 1560^ ihrer sehr viel zu Rittern / und nanntedieselben alle nach seinem Nahmen- Unter andern Freyheiten die er ihnen ver-gönnet/ war auch diese/ daß sie den Pabst/wann er sich öffentlich lassen / auffihrmScbultem tragen durfftcn; und hatten über das auch in allen Lunäionen undandern Zusammenkünffttn/wo selbst sich Ihre Heiligkeit befunden/ die Ehre / denMttter von Maltha und des Teutschen Ordens vorzugehen. Diese waren durchsine güldene Medaliien erkannt / auff welche der Oberste Hohepriester gestochengewesen /der von bemeldten Rittern aufden Schultern gewagen worden.
v.
Von denen Tituln deö Römischen Pabstes.
Der gewöhnliche Titul des itzigen Pabstes ist dieser:
Der Merdurchlauchtigste und Allerkochwürdigste / und ASerheiligste in Gott/Vater und He«/ Her: Llcmcnz dieses Nahmens der xi. des heiligen Stuhls zuRom/der Römisch-Apostolischen Kirchen/Obrister-Bischoff und Stadthalter.
Von sich selber setzet er in denen Bullen und Befehlen in Lateinischer
Sprache : (Demenz Lp>Ilco^>uz 8ervu5 6cl7vorum OLIzöcc.
BieLiberey ist roth.
Nun folgen noch einige kleine Staaten in Italien-
§. 19.
Von dem Fürstenthum k^neie.
Fürstenthum LKR.^L8L,lar. lieget in
dem Päbstlichen Hertzogthum Lallro . und ist das Stamm-Huuß derheutigen Hertzogen von Parma. Jtzo gehöretes einem Fürsten aus demHause Lbigi, welche Pabst/^lexanclri VII. Sporen sind- Der beste Ort istdie Stadt k^rnele.
§. 20.
Düs Fürstenthum ?aleürm2, lar. ?rinci^)ZtU5
s^Jeses bestehet aus der Stadt Inlett,ina, lar. pr^ncKc und einem kleinen Ge-biethe in hat einen Fürsten aus dem Hause L-kk.LLR.i-
ni.welche Pabst ocham vm.Neporen sind.
(Hhh)2 §.2l