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4 (1719) Von dem alten und neuen Europa
Entstehung
Seite
317
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Von der tLuropälschen Türcfey. z 17

daß sie einer unehrlich geilen und verflucht und vcrmaledeyten Liebe/ die Män-ner mit denen Männern/ und We-ber mit den Weibern/ ergeben sind-

Es haben in diesem ihrer gar viel wann sie vorgegeben / daß der Tür-ckische Käys-r em gevollmächriger E'g>nthums-Heri über alle sich in der Tür-ckey befindende Länder und Herrschafft wäre/ und daß die Väter denen Kin-dern die Nachfolge des Erbguts nicht überlassen könten / ziemlicher Massendie Wahrheit qesparet/ simemahln ein solches und viel anders dergleichenmchr / sich nicht also befindet/ in dem das Recht der Erbschafft nach denenStafeln der Bluts Freundschafft/ nicht allein denen Türclen / sondern auchdenen Griechen zugelaffen/ wann sie nur dem Groß Herrn drey von hundert/bißweilen auch mehr oder weniger / inj einer legsichen Verlassenschaffr zu be«zahlen pfl-gen - und damit die Unterthanen solch Recht desto ehender über-kommen möchten als hält st d deshalbm in allen Städten em Türckischer Be-dienter auff/ welcher BeitElmal Emi genennet wird; Aus diesem kan alsoersehen werden^ daß die Türckliche (Xconomia oder Haußhalcung nicht nurallein in dem besiehe/ und eingerichtet sey/ wie sie nemlich Geld und Gut zu-sammen sammlen sondern auch wie sie chren Grund und Boden in ein Aus-nchmen br-ngen möge. Die vornehmsten Kauffmanns Waaren/so aus demLand hinweg gefüh-ct werden/sind Seiden/Baum-Wollen undOehl.

Die Türcken sind über das / wann sie sich auff dem vesien Lande befin-den/ streitbar und eines g^ntz unerschrockenen Gemüths / und führn; denKrieg mit eben solcher guter Vorsichtigkeit als auch Muthigkeit/welches >mtder Znsul Candien kan erwiesen werden; Auff die See-Fahrt verliehen sieM gar wenig/ und scheinen auff dem Meer gewallig zaghafftig zu seyn.

Ihee Twuppen bestehen theils aus Iamrschar«l, / welche Cnbur»-Zun-der sind / und zu F"ß dienen i theils aus Spähen/ die ihre Reueerey/ sor-mieen/und dann aus Zaims oder Timarioten/ so die gantze Lebenv-Zeitübcrein und ander Land mit diesem ausdrücklichen Beding besitz n/ daß sie auss 5/?«^ihre eigene Unkosten/ wann es der GrossFürst haben will- sich zu Feld begc- l.XlV.bm Ml'isskN. Die Ttmanoten haben wcn-qer Einkommens als die Zaims/und sind von einander gleichwie ein Commmthur oder Maltheser Ritter/ voneinem Ober-Prior/ unterschieden-

Der Türkische Gottes-Dienst und Glauben ist derjenige/ welchender Mahometh ihnen vorgeschrieben/ und der in dem Alcoran weuläuffligenthalten und gefunden wird: Sie beten einen einigen GOlt an/ erkennen den

Maho-