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1 (1852) Urkunden der schwäbischen Linie : 1095 - 1418
Entstehung
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monumentalen Dliarakter desselhen Dintrag tluu! vürden, frei /u halten; endlicligher vergönnte aiicii die /kllerhöclists Dluld, diesem Denkmal eine seiner erhahenenLestiinmung vürdige äussere Ausstattung /u gehen.

Den Vdndt des vorliegenden ersten Landes Hilden zunächst die diplomatischen

(juellen des gemeinsamen Aollerstammes und darunter aucl, die des hislier

undeaelitet gehhelienen // Vc Vieren« Vcu Vehen/veigcs der Gollern, his /n seiner

gänzlichen tVlitrennung in chronologischer Reihenfolge; von dein dahre 1235

an al>er, als dein Aeitpunkte, vo der Dränkische, naelnnals Ivurhrandenhurgischeoder Königlich Dreussiselie, Aveig siel» deiinitiv aligesondert hatte, werden liiernur die den Aveig hetrellhndsn Drkunden initgetheilt und his zu der

L^oelie fortgeführt, vo eiii Lepräsentant der Dränkiselien Linie, der soehen /an-Lrandenhurgisehen Kurvürde gelangte Lurggraf Driedricli VI. von Xürnherg, zumersten Male sieh vieder seinen Lchvähisehen Ltammgenossen zuvendet. Der frü-here Dlan, die Derausgahe der Lehväiii sehen (Quellen his zu der iin dahre 1488geselilossenen ersten Dolienzollerisch-Lrandenhurgisehen Lrhverhrüderung auszu-dehnen, inusste deshalh vorläutig ausgesetzt hleihen, veil die blasse des aus dein15. dahrliundert vorhandenen Materials iii heinein Verhältnisse mehr zu dein IVertliseines Inhaltes steht; doelr dürfte sieh künftig (Gelegenheit hieten, dasselhe in eineranderen entsprechenderen Dorm der Deffentliehkeit zii ühergehen.

Die Derausgahe des die diplomatischen (Quellen der Dräu^dc/isu Dinie voindahre 1235-1417 enthaltenden ^veiten und der folgenden Lände dieser Monumentaist hedingt durelr das Lrscheinen unserer soehen in der Vorhsreitung hegrilkenenDränki sehen Vorsehungen, als eines notlrvendigen Vorläufers zur kritischen Lest-Stellung, historiograpliisehen IVürdigung und danaelr vorzunehmenden Lichtungdes Materials.

ldinsiclitlich der Musuia/d des Ltolfs hahen vi c Zuvörderst zu Hemerken, dass,unserenr Diane nach, diese (^uellensammlung lediglieh auf Wunden heseliränkthleihen sollte, und nur aus der ältesten /Vit einige aiidere, jedoeli aul urkundlichem(lrunde heruhende, Lchriltstücks aufgenommen verden mussten.

Die ungleiehartige Dorm, in velelier dieses Material gehoten vird, dürfte alleinschon darin ihre Leclitfertigung finden, dass der Aveck dieses Lrkundenhuches zu-nächst nicht ein allgemein historischer, sondern ein speciell Dohenzollerischer ist,und dass die llerausgeher es als ilire Vufgahe ansahen, venigstens für die früherendahrliunderte, vo die (Quellen noch spärlich tlisssen, ein möglichst rVVtt/digö« Mate-rial zu liefern, vas nur dadurch erreichhar var, dass diejenigen Documente, velcliehlos indireeten Lezug auf die erlauchten llohenzollern hahen, venigstens in lleges-ten-Dorm initgetheilt vurden.

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