37
cr seinem Kloster in einer schweren Zeit mit nncnniidcter Thätigkeitund großem Geschicke vor. Als im Jahre 1552 Markgraf Alb rechtvon Brandenburg von Mainz her mit seinen Kriegshordengegen Trier zog und Einlaß in die Stadt unter der Bedingungerhielt, daß cr sie in jeder Beziehung schone, ließ cr den Schreckenseiner Verwüstungen um so ärger an Kirchen und Klöstern desWeichbildes aus. Da trat ihm Prior Christoph, getrieben vonder Besorgnis' naher Vernichtung seines Ordenshauscs, mit ernsterBitte entgegen, abzulassen von dem Unwillen gegen Schuldlose.Dem Brandenburger gefiel die edle, selbstständige Haltung des Or-densmanncs: cr gewährte ihm, worum er bat, Schutz und Schirmfür sein Kloster. Noch 4 Jahre lebte Christoph in alter Ordenö-strcnge; sein Tod erfolgte 20. December 1556 und er ruht aufdem gewöhnlichen Kirchhofe des Klosters neben einem Kreuze, dasfolgende Inschrift trug: «Litigiös Lliristi uck memniilliri venei-u-dilis putiis LIiiistoziliori u Konsole., Urioris liujus ckomus,«i-ior») giiiun vivens livi'i ouruvil, liioczue sepnlelriuliil
siiiiiii eiigi clesickeruvit» ').
Ueber das verwandtschaftliche Vcrhälmiß der Genannten zuden Burggrafen war eben so wenig zu ermitteln, wie über jenes einesHeinrich von Nheineck, den wir blos in einem Briefe vomJahre 1488 finden, in welchem er sich zum Diener ErzbischofsJohann von Trier verpflichtet^). Die Namen seiner Genossen,so wie der Umstand, daß cr sich nur als einzelner Mann verpflich-tet, sprechen für eine Stellung, die jener der Burggrafen keineswegsentsprach. Sämmtliche Genannte waren sicherlich nur entfernte,vielleicht aus illegitimen Verbindungen der Burggrafen entsprossene,vielleicht nur Namens-Verwandte derselben. Denn als das ErzstiftTrier im Jahre 1539 die erledigten Nhcincck'schen Güter inBesitz nahm, sagte es ausdrücklich: „weil Niemand desselben Man-nes Stammes, noch Namens mehr am Leben."
') Aus der Hauschiviiil des Klosters i» der Trier'schen Stadlbil'tiethcf.-) Siehe Anhang Nro. III.