können die Sänmigcn unter allen Umständen nicht auf eine Berücksichtigungbei der bevorstehenden verthcilnng derselben rechnen. Die mit Stipendien Be-dachten haben im verlaufe der Gennßzeit bei jeder Erhebung der Beträge derAasscnvorwaltnng nachzuweisen, daß die Bedingungen, unter denen ihnen dasBcneficinm verliehen wurde, noch fortbestehen. Geht der Aassenverwaltungein Zweifel bei, ob die vorgelegten Nachweise ausreichend sind, so hat dieselbevor Auszahlung der Stipendienbeträge bei der Anfsichts-Behörde anzufragen.
Berechtigte zu dem Bellin'schen Stipendium befinde» sich in den Familien:
Banmbach. Flotow. Pöllnitz.
Bellin. Guttcnberg. Rechberg.
Berchem. Horn. Sazenhofen.
Benst. Hutten zum Stolzenberg. Schöning.
Boineburg-Lengsfeld. Janson von der Stock. Troge.
Borack. Jossa. Trnchseß v. Wetzhausen.
Boxberg. Knyphausen. Tümpli n g.
Brockdorff. Leewhellien. varicourt.
Brück. Leubnitz. Weisbach.
Butler. Mauchenheim genannt wessening.
Dönhoff. Bechtolsheim. wolfframsdorff.
Druffel. Müller von Berneck. wreech.
Du Prel. Vbcrndorff. würzburg.
Faber. Gsterhanscn. Zu Rhein.
Fairholme. Pfreundner zu Bruck.
Vau Schmifierg'schc Mipcudicu zu Leipzig.
Diese Beneficien wurden von den Herren von Schönberg auf Franensteiuin den Jahren —is-k? gegründet, vier Studierende erhalten je Mark.Die Eollatur hat das königlich Sächsische Tnltusministerinm.verwandte der Familie von Schönberg:
Andersen. Einsiedel.
Arnim. Elckershansen genannt
Behaim v. Schwarzbach. Aliiggel.
Erdmannsdorff.
Erffa.
Feilitzsch.
Forstmeister von Geln-hausen.
Frankenstein.
Fugger-Rirchberg.
Gans Edler von Hntlitz.
Gersdorff.
Gyllenstorm.
Berlepsch.
Bcnlwitz.
Bomsdorf.
Bose.
Breitcnbanch.
Brendel von Homburg.
Büna».
Earlowitz.
Diener.
Egloffstein.
Harstall.
Heimburg.
Hclmstadt.
Henning.
Heyden.
Heynitz.
Hinkeldey.
Hofer von Urfahrn.Hopfgarten.
Aospoth.
Lamberg.
Landschad v. Stcinach.Levetzow.