— 33f —
Stiftungen,zu welchen die Einnpltng nntdernsen sind.
I. Nach: von Ebcrstcin, Handbuch fiir den deutschen Adel, II. Abthciluug,Thcil II, Handbuch und Adreßbuch der adligen Stiftungen, heraus-gegeben von E. von Maltitz, Berlin t8?2, und nach: Die Familien-Stiftungen Deutschlands nnd Deutsch-(Österreichs, I. Theil, Miincheu,Verlag von Eduard Pohl, ^gyo:
f. Wie Graf van IltoBpotg'sche Stiftung.
Joachim Wenzel Graf von Kospoth, Wirklicher königlich preußischer undchurfiirstlich Sächsischer General-Lieutenant, Erbherr auf Miihlatschiitz:c., stiftete^?2y ein Capital zu Stipendien fiir Studierende auf jeder deutscheuUniversität. Zum Stiftungsgeuussc können junge Männer gelangen, welchedas Gymnasium zu <Z)els besucht haben. Es erhalten zwei Adeligeauf drei Jahre ein jeder 2?oo Mark und zwei Bürgerliche jeder auf drei Jahrezzso Mark, und außerdem wird ein kleines Stipendium in der Regel an einenBürgerlichen zu ^50 Mark jährlich verliehen. Wenn kein Adeliger oder nurein solcher sich beworben hat, so werden die Stipendien in beliebigen Ratennach Befinden der Stiftnugs - Commission unter Bürgerliche vertheilt. DieGräflich von Rospoth'sche Stiftungs-Verwaltung zu Vels übtdie Collatnr aus.
Durch Verwandtschaft berechtigte Familien:
Baumbach.
Büna».
Bnddeubrock.
Diebitsch.
Dohna.
Elverfeld.
de Guerre de Tonles.
Helbersdorf.
Inn- nnd Ruyphausen.
Kospoth.
Kreitzen.
Müller von Berneck.
Niethammer.
paumgarten.
Randow,von der Reck.Rothkirch-Trach.Schimpfs.Tümpling.Wolzogen.
2. Wie vmi Wolfframsdarsf'sche Stiftung an der Universität Hatte,
gestiftet von dem Geheimrath und Hofmarschall von Wolfframsdorff aufMügeu, ist bestimmt zur Unterstützung von Akademikern evangelischerConfession ans den vor demIahre zu dem Königreiche Sachsenzugehörig gewesenen Landestheilen. 2ö Stipendien zu je ^50 Mark