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(II. (59), nachdem Herzog Friedrich II. schon unter'm 3(. März(72H ihn: die Genehmigung ertheilt hatte, es zu vererben und zuvereinzeln (Urkunden-Anhang 7). Sodann verkaufte er Auezu Boblas am (0. Januar (733 an (Christian Gottlob von Tümp-ling auf Boblas (S. (30 und (H().^
Seine Hälfte an Tümpling verkaufte er ferner zu Schiebenam Juni (737 „auf Befehl und Beranlasfung Einer hochlöb-lichen Landesregierung zu Altenburg" für (0900 fl. an HeinrichTarl von Tümpling (Urkunden-Anhang 9), nachdem seineVettern Friedrich Wilhelm und Christi an Lebrecht (S. 299)schon an diesen ihre Hälfte verkauft hatten (S. (00—(02).^'
Schon in: Jahre (735 war Carl auf Requisition der GothaischenRegierung zu Arnstadt Schulden halber in Arrest gebracht worden,aus welchen: er, wie es scheint, unter Beihülfe des GothaischenKammerjunkers und Hauptmanns Carl Wolf Ernst von Bosc,an: (. December entwischt war.^'^
Der Concurs war unvermeidlich geworden.
In: Kaufverträge über Tümpling war Heinrich Carlvon Tümpling ausdrücklich verpflichtet worden, den Rest des Kauf-geldes im Betrage von 6(00 fl. an die Regierung zu Altenburg„zu des Herrn Verkäufers Lonours-Nasse allda" zu bezahlen.Carl erhielt aus ihr 2 fl. wöchentliche Competenzgelder! Wohlbesaß er damals noch Cafekirchen, aber zu der Kinderschaar, welcheer schon hatte, waren ihm (737 zu Ichtershausen noch Zwillinge
* Archiv der Finanz-Abthcilung des Staatsministcrium zu Mciningen,No. 2Z, Seniorat-Lehns-Acta, Aue :?58, Fol. ::o.
^ Das Bedenken, welches in § zs des Theilungsvertrages vom 9. Juli :ss?(5. 2-59) ausgesprochen war: „Nachdem vermuthet wird, daß das Guth Tiimp-lingk zwey Besitzer nicht sowohl werde ertragen können" hat der Verlauf derDingo leider gerechtfertigt, ebenso die Gefahr der in H ^2 desselben Vertragesaufgenommenen Bestimmung!
^ Geh. Haupt- und Staatsarchiv Weimar (Lisenacher Archiv), AbtheilnngMilitärwesen, Acta die von S. Gotha bcschchene Arretirung des Herrn LämmerJunckers und Hauptmanns von Bose betr., ;?zs.