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Adain Friedrich Glasey, der spätere königlich polnische undkurfürstlich sächsische Hof- und Iustizrath und Geheime Archivarius,war der Hofmeister der Brüder. Auf Grund der ihm durch dasTestament der Gräfin von Allstedt angeblich aufgetragenen Bor-mundschaft über ihre Enkel hatte Glasey nach deren am 8. Februarzu Merseburg erfolgtem Tode, wie es heißt, auf Anstiftendes Merseburger Advokaten Zeidlcr, Friedrich Wilhelm undThristian Lebrccht der Gewalt ihres Vaters entzogen und dieBrüder nach dem Gute des Hofraths Reinhardt, nach Werben,entführt.
Aönig August nahm sich Otto's hierbei wiederum kräftig an,er appellirte ä. cl. Dresden 5. März s? sS dieserhalb an die Ver-mittlung des Herzogs Moritz Wilhelm von Merseburg, auchdamit „das Vermögen nicht äissipirot und ungebührlich verwendetwerde," und erließ unter demselben Datum an alle Beamten undunmittelbaren Gerichtsobrigkeiten ein „Offen patout, oder General-Verordtnung zu verarrostir- und Ausantwortung derer von Tümp-ling," laut welchen: Otto die gesuchte Hülse schleunig gewährt undseine Söhne ihm ausgeliefert werden, wegen Glasey aber an dieLandesregierung Bericht erstattet werden sollte.^
Diese dunkele Angelegenheit scheint sich noch länger hingezogenzu haben, wenigstens ist in einem Bericht der Naumburger Stifts-regierung an das Geheime Tonsilium zu Dresden, von: 3. Julil7s3, die Rede von einer Titation Otto's durch die UniversitätLeipzig „in der Glafey'schen Denunciationssache".'^
Übrigens hatte Glasey gerade in: Jahre s7(6 Otto in ersterReihe die von ihn: verfaßten ^.nti^uitatos TumplinAiauac: ge-widmet (Bd. I., Vorbericht V—VII) und dabei bemerkt: „Da nun
" bsanptstaatsarchiv Dresden, LlörmutoAiou, von Tümpling.
Staatsarchiv zn Magdeburg, Sachsen, Itspert. t-IX, Tit. XX Nr. sq,„^etn, die von dem Uönigl. Poln. und Aurf. Sächß. Tammerherrn Vtto Wil-helmen von Timpfling prätendirte Jurisdiction«!-Exemtion betr., tN?."