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(in diesem Jahre war auch ihr jüngster Sohn Christian Ludwigmündig geworden) belassen zu wollen, wonach (000 fl. ihrer Ehe-gelder und von ihren 5000 fl. Paraphernalien 2000 fl. ihrenSöhnen zu Gute kommen, ihnen auch die Inventaricn der dreiGüter überlassen werden sollten. Dafür bedung sie sich nun aus,daß 50 fl. von den Ehegeldern, (00 fl. Gegen-Bcrmächtniß undLeibzinsen, 5 fl. Räorgengabe-Gelder, 20 fl. Hausgelder und (50 fl.von 3000 Paraphernal - Geldern, in Summa also 325 fl., ihr ausden Lehngütern, und zwar 3800 fl. aus Tümpling, (800 fl. ausTasekirchcn und fl00 fl. aus Heiligenkreuz, jährlich gereicht werdensollten. „Das übrige in der Eheberedung enthaltene Eingcschmcidellasset die hochadelige Frau Witbe aus Liebe zu ihren Söhnenkrafft dieses fallen."
In Bezug auf das, was den drei Schwestern, Elisabeth Dorothee(welche das Jahr darauf sich mit Johann Georg von Brcitenbauch-Ranis vermählte), Sibylla ^Ragdalene von Einsiedel-Lobstädtund Hippolyt« Sabina von Hopffgarten Schlotheim, an Ehe- undanderen Geldern zukam, versprachen die Brüder, pro rata, für dieseAnforderungen stehen und haften zu wollen.
Die drei Rittergüter wurden, inolusis onoribus roulibus, zu-sammen auf 33000 fl. angeschlagen, und zwar Tümpling auf(5000fl. (eigentlich (5 (68 fl. 3 gr.), Tasekirchen auf (0000 fl.(eigentlich (05fl0fl. (7 gr. 6^) und Heiligenkreuz aus 3000 fl.(eigentlich 377H fl. 7 gr. 3 H).*
* Anschlag von Tümpling:
2000 fl. der Rittersitz sammt den Ein- und Schäferei-Gebäuden,dem daran liegenden Garten und dem kleinen Gartenan der Saale,sooo fl. die w Hufen Landes,t-zo fl. die 7 Acker Erdfelder, vom Amtsschosser zu Tamburggekauft,
7ZH0 fl. I,g,tms.