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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
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IVier seynd ^hur mit Gnaden wohlgeneigt. Datum ^.ItsuburAlcden 29. Rovsmbris anno 1667."^

Friedrich Wilhelm hatte bald darauf, am 6. Januar s663,das Unglück, seine Gemahlin Ulagdalene Sibylle zu verlieren; siewurde in der von dem Herzog f662 für seinen Sohn Christian,für sich und die Seiuigen erbauten Fürstengruft der Schloßkirchebeigesetzt, nachdem eine feierliche Lcichenprocession am 9. Ulärzvom Rathhause ausgegangen war, bei welcher Philipp, der Stall-meister Georg von Pappenheim und der Land-Jäger- und Ober-Forstmeister Hans Hermann von Stockhausen als Hauptmarschälle,mit überzogenen Stäben und Visieren, fungirten.

Unter den 62 Herren vom Adel des Landes, ohne Visiere,befand sich sein Vetter Hans Oswald DI. von Tümpling a. d. H.Bergsulza und dessen Vetter Veit Ludwig von Tümpling aufStadt Sulza; unter den 8 Tdclleuten, welche die acht vor denLeichenwagen gespannten Pferde führten, war Adam Friedrichvon Tümpling, ein Bruder des obengenannten Hans Oswald.^Bald nach dem Tode seiner Gemahlin, am 2 s. Ulärz s668,errichtete Herzog Friedrich Wilhelm sein Testament.

))n diesem Testament, welches ein herrliches Zeugniß für denchristlichen und fürstlichen Sinn des Herzogs ist, nimmt die Sorgefür die Leitung seiner ihm gebliebenen zwei unmündigen Uinder,Johanna Ulagdalenc (s2 Jahre alt) und Friedrich Wilhelm(p Jahre alt), eine besondere Stelle ein.

" Herzogliches Hans-Archiv zu Altenbnrg,Des Hofsmarschalls von Tümp-ling abfertignng nacher Rndelstadt znr angcstelten Einsegnung vndt vorhcrobescheno notiLoution der Gevattcrschafft betr., im Vereinter ;ss7" sll.VI. XI. ss).

In einer Nachschrift znr Abfertigung heißt es noch: ,Mit denen Gravenhat es seine maaße, und können dieselben unserm Gesandten nicht vorgehen,eben also wird es auch billig mit denen Gemahlinnen gehalten, wann gleichdieselben fürstlichen Standes und Herkommens wehren."

^ Nuiller's Annalen, tveimar ;7o;.