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Zunächst gedenkt er in Z II in Liebe seiner Schwester JohannaEleonora verwittweten von Nißmitz" (S. ^7), der erfahrenenProben ihrer zärtlichen Geschwisterliebe, ihres rechtschaffenen, un-eigennützigen und zufriedenen Wesens.
Zn tz II l setzt er seine Gemahlin und seinen einzig nochlebenden Bruder Christian Gottlob auf Loblas und Neidschützsowohl in t'ouclis wie in ulloäio zu seinen Erben ein.
Nach Z VIII soll sein Bruder Christian Gottlob von Allein,worüber er nicht in den vorhergehenden Paragraphen verfügt hat,alleiniger Erbe sein.
„Bleute liebe Chegeinahlin empfehle ich ihm zu treuester Bor-sorge und Freundschaft bestens und sollte er wieder alles meinVermuthen ihr ein Invonturiuin oder endliche Lpsoitinntion übermeine Verlassenschaft abfordern oder sonst diesen meinen letztenWillen in irgend einem Punkte anfechteil, so soll er von meinerErbschaft gänzlich ausgeschlossen und aus diesem Fall meine ofterwähnte liebe Ehegenossin einzig und allein zur Erbin meinessännntlichen Vermögens, an Lehn und Erbe, instituirot seyn."
„Sollte," so heißt es in Z X, „welches Gott verhüte, diesermein lieber perr Bruder und Erbe vor mir versterben, so soll ihmmein Bruders Sohn, perr Carl Friedrich von Tümpling ausBosewitz und Zöthen und dessen jezige Ehe-Consortin, Frau Caro-line Elisabeth Wilhelmine von Tümpling gebohrenc von Lünau,auf Wachen, iisäom oonäitionibus ot moclis substituirot sepnzsie sollen aber meine Erbschaft nicht veräußern, sondernselbige ihren jetzigen und künftigen ehcleiblichen Hindern priiniGallus, worunter jedoch in Ansehung dieses meines perrn VettersGemahlin nur diejenigen Binder zu verstehen sind, welche sie ingegenwärtiger Ehe gebohren hat und noch gebähren wird, alsein Vi ä oiooin m iss hinterlassen.
* Sie lebte noch allein von seinen s Schwestern und starb, «t Fahre alt,drei Jahre nach ihm zu Merseburg am q. Mai t"?6.