Senior und gesummtes Domkapitel* erstatteten über dieseWahl noch an demselben Tage Meldung an König FriedrichAugust II. (dessen allmächtiger Minister damals Brühl war)**und baten um Tonfirmation derselben.***
Die Wahl hatte ein eigenes Vorspiel gehabt, wobei HeinrichTarl Gelegenheit gehabt hatte zu beweisen, daß er von seinereigenen Würde wie derjenigen des ihm unterstellten Domkapitelsund der ihm selbst obliegenden Pflicht, die Wahlsreiheit desTapitels zu wahren, hoch dachte und entschlossen und fähig war,sie energisch und klug zu vertheidigen.t
Sei es, daß es Brühl's Interesse mehr entsprach, Wuthenauals Dompropst zu sehen, sei es, daß der König selbst diesen: dieWürde des Dompropstes von Merseburg zuwenden wollte, genug,am Tage vor der Wahl überbrachte Wuthenau Heinrich Tarlein Schreiben Brühl's, aus Warschau schon vom 2ß. März datirt(also noch vor dem Tode Zech's), in welchem es dieser alszweifellos hinstellte, daß das Domkapitel bei der Wahl eines neuenDompropstes aus eine Persönlichkeit reflektiren würde, welche deinKönige angenehm wäre. Eine solche sei der Kannnerherr undOapituluris von Wuthenau, erster Stifts- und Tonfistorial-Rath;er, Brühl, eröffne dies ihm im Vertrauen mit den: Ersuchen, es
" Alvensleben, Wuthenau, Veltheim, Triitzschler, Zinck, Helldorff, Ponickau,Zehmen (alle diese auf S. 82 näher bezeichnet), Garl Bernhard von Wolffers-dorff, Dr. Johann Gottfried Bauer, Axpellationsrath, und Dr. Friedrich AlexanderUühnhold, Professor der Universität Leipzig.
^ Brühl hatte seit dem Jahre auch das Direktorium der Stifts-kammern zu Merseburg und Zeitz.
... „Allcrmaaßen man hicrbcy besonders sein Absehen auf diejenigenHnulitnsbsn und Uenntniße der Stifftischon Verfassungen, welche in der Personeines Drasxositü vorzüglich ässiäsrirsb werden, genominen... "
t Acta betr. diejenigen besonderen Umstände und Angelegenheiten, welchevor, Key und nach der xosb obitnm des Herrn Geheimen Raths nnd Dom-probsts Freyherrn von Zech Ercellenz seel. erfolgten Wahl des neuen HerrnDrasxositü Hochwürden vorgekommen, t?so.
Dom-Gapitel zu Merseburg, Protocoll-Buch Bd. D. o. s. toi. 2ZZ— 255.