Aurfürst Christian II, verordnete seiner Wittwe auf ihr An-suchen am (8. Rlai (6(0 Hans Sigismund von Hausen auf Lützel-Sommern und Carl von Zehmen auf Neudeck bei Schkölen zuVormündernch aber schon bald darauf, vor dem (ö. April (6((,starb sie zu Bosewitz an der Heft.
Ihre Töchter erhielten hierauf Hausen und Georg ChristofRlünch zu Vormündern, während über den siebenjährigen WolfChristof II. zunächst Hermann Rlünch zu Alünchen-Gosserstedt^und sodann seine Oheime Georg Otto (welcher schon (6(2 starb),Hans Oswald!, und Rudolf Albrecht I. von dem Aurfürstendie Vormundschaft übertragen erhielten.
Am (8. und 22. Juni (6(( war auf Begehr von GeorgOtto, Hans Oswald I. und Rudolf Albrecht I, die VerlassenschaftChristinens an Gerade und Fahrniß gerichtlich inventirt worden.Cs hatten sich darin ihre Leibgedings- und Cheberedungsbriefesowie Abschrift des Testaments Otto's von Tümpling gefunden.^
^ Dresdener Hauptstaatsarchiv, Vormundschafts-Topial loa.
^2 672 Bl. H55 („Tümplings witben Vormundschaft").
»» Hier waren, nach dem Lrbbuch des Amtes Tamburg von ^0, 7 Mannvon den dortigen Männern Wolf Christof mit Lehen und Zinsen unter-worfen (y dein kurfürstlichen Kanzler von Pöllnitz, 2H Hermann Münch). Siealle waren aber „Meinen gnedigen Fürsten vnd Herrn cigenthumblich Su-stendigk" und der Herrschaft mit Steuer und Folge verpflichtet. Sie waren zuerscheinen schuldig mit zz langen Rohren, 7 Hellebarden, Federspießen undy Knebclspießen. (Über die in alte Zeit zurückreichenden Tümpling'schen Sinsenin Gosscrstedt vergl. Bd. l.)
.-5«, Abschrift in dem oben bezeichneten Gerichtsbnch des Amtes Tamburg.
Das Testament Gtto's ist leider nicht wiedergefunden worden.