^ir wollen noch einen Rückblick auf unsere Lehnsherrenbis (5H3 werfen und eine Uebersicht über die Lehn-achter, die Gerichtsbarkeit und die in diesem Zeitraumhervortretenden Mitglieder des Geschlechtes anreihen. Sodanngeben wir ein Verzeichnis? der 2( Archive, aus welchen wir dieDarstellung dieses Zeitraums geschöpft haben.
Im Anhang geben wir endlich eine Siegeltafel, eine Aarteder Grafschaft Camburg sowie eine auf Grund der vorliegendenQuellen neu zusammengestellte Stammtafel.
I.
Lehnsherren von f349 — s5H8.
f. Die -Markgrafen Kon Meißen erscheinen von (3H9 an alsdie Lehnsherren aller bisher aufgeführten Tümplinge, mit Aus-nahme von Hans (2H) und Curd (25), sowie von Georg ((6), undzwar für Tümpling, Schinditz, Droitzen, Sulza, die Radeberge,Camburg, Hosewitz, Ivonnitz, Crölpa, Freirode, Hauscha, Lauchaund den Nuwesitz.
2. Friedrich von Heldrungcn, Conrad von Drag, die Herrenvon Würlzkurg zu Lurgau bei Jena und Albrecht von Vrandenstriii
von Tümpling. I. hy