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Vorstehender Lehnbrief findet sich im Dresdener Staatsarchiv,Oopial 56, Blatt (85, im Dresdener Lehnshof, Lehnbuch 0,Seite sowie im Staatsarchiv zu Weimar, X. 5405, „Tümp-ling'sche Lehnstücke in der Pflege Tamburg".
Hans d. I. war hiernach also belehnt worden mit (0 Wein-bergen im Radeberg, mit einem Berglein zu Tamburg, einemWeinberg im Radeberg, welcher Hans R(e)ise gehört hatte undendlich mit einein Weinberg „darbey", welcher von dem Erzpriesterzu Trebra gekauft worden war. In seinem ersten Lehnbriefe von(4?2 war überhaupt nur von (2 Weinbergen die Rede gewesen.Mit ihm belehnt wurden seine Vettern, die Brüder Hans undOswald, und Hans d. A.
Wir sahen oben bei Hans (XI. 2st), daß dieser mit seinemBruder Oswald und seinen Vettern Hans d. A. und Hans d. I.,nachdem Tatharina, die Wittwe Steffan's, (464 von Herzog Wil-helm die (2 Weinberge ihres Ehemannes als Leibgedinge gereichterhalten und ihr Sohn Hans d. I. dieselben (472, unbeschadet desLeibgutes seiner Rlutter, in Lehn empfangen hatte, am (2. Juni(Wo zu Weimar von Ernst und Albert, außer mit Tümpling, u. a.auch mit obigen Weinbergen belehnt worden war; in dem Lehnbrief(S. (55) hieß es, daß sie die (0 Weinberge im Radeberg von ihremVater Ihan geerbt und daß sie den Weinberg im Radeberg vonHans Riese und den Weinberg dabei vom Erzpriester zu Trebragekauft hätten. Erst nach ihrem nnbeerbten Absterben sollte Allesan ihre Vettern Hans d. Ä. und Hans d. I. fallen.
Danach hatten die Brüder Ihan, Erasmus und Steffan dieRadeberge gemeinsam besessen.
In den Lehnbriefen nach (435 sind nun Hans und Oswaldnicht mehr mit obigen Weinbergen belehnt, sondern nur an ihnenmitbelehnt worden. Dieselben scheinen daher nach (485, wofürauch obiger Lehnbrief spricht, in den alleinigen Besitz von ihremVetter Hans d. I. übergegangen zu sein, welcher sie später wohl