3. Zum (s(72 ergiebt, Türnpling, Monnitz, Droitzen, Döbrichau,Trauschwitz, Lcislau, Molschütz, Schmiedehausen, Münchengosser-stedt, Lachstedt, Meichau, geringen und Sulza.
Aus dein Lehnbrief geht hervor, daß Zhan, ebenso wie dieSchenken von Tautenburg, Gerechtsame in Sieglitz hatte. — DerLehnbrief von s^62 hat die große Bedeutung, daß Tümpling nunaufhärt, im Miteigenthum Aller zu stehen. Zhan hat in der Zeitseit (H53 die Antheile seiner Brüder an sich gebracht, um seinerDescendenz den Besitz allein zu vererben. Für alle Fälle hat ernur seinen Bruder Grasmus als Mitbelehnten angenommen. Mirwerden sehen, daß Tümpling in der That nicht aus Zhan'sDescendenz herausgekommen ist, bis es, im Jahre (78-(, überhauptaus unserer Familie herauskam.
Grasmus starb vor dem 3. Zum (H72. Seine Söhne Hans d.Ä.(3() und Lorenz (32) erscheinen als Mitbelehnte von Tümplingnoch nicht (-(72, sondern erst am (2. Zum (H83 (vergl. XII).
Das von (H2H an bestehende Schuldverhältniß zum KlosterNeuwerk war ((63 wohl noch nicht vollständig gelöst. Die geist-lichen Herren scheinen die Brüder Tümpling gedrängt zu haben,denn von dem jüngsten derselben, Steffan, findet sich unter den:27. Zanuar ((63 in Ludewig's Kelicpüao^ Band 3, aus Seite (62folgendes Dokument:
„VIIM0MX (XX.
Oousousus vuius bsreclis ill reemptiouöm ocmtraowiZ NOtXXMXIII.
Ich Stcffan vomi Tumplingk bekenne in dissem mynem vffin brine vorcillen, die on sehen oder hören lessen: daß myn gnnst vnnd allerwille ist vnndbitte »ch Erwirdigen lieben Herrn des Gotshuses zcnm Nuenwercke vor bsallegelegen, Ir wollet mit Ih-we inpner bruder snlcher vorschreibnnq epns werdevnnd uch myt eynander vorandern ßo, als dach Ihan eyn Innehaber vnd be-sittzer ist snlcher guter dar vff schulde dem vorgnanten Gotshuße vorschribinsind vnd wullet mich des halbin vß solchin briffen Slussenn, daß will ich insulchir myner vorschribung vnd darzcn gerne vordinen.
Des zcn eynem waren bckentnis drügke ich obin gemelter Stcffan vonnTümpling mynen I"gesigel vnden an dissen vffinen briff, der gebin ist nach