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sehen die fünf Brüder zuerst im Jahre sH29' undzwar drei UIal und immer zusammen, auftreten. Eswar für sie eine schwere Zeit, denn sie mußten ihrGesammtbesitzthum, 'die Borwerke Tümpling und Droitzen, ver-pfänden. Die Urkunden nennen uns nicht den Grund, aber viel-leicht hatte der jDlünderungszug der Hussiten nicht nur durch dasUleißner- und Voigtland, sondern auch durch das Osterland, mitwelchem Aurfürst Friedrich der Sanftmüthige sH28 seine Regierungbegann, auch den Tümplingen schweren Schaden gebracht, vielleichtauch hatte ihrem Vater Hans das Voigtamt in Saalfeld Opferzugemuthet. Die fünf Brüder sehen sich im Jahre genöthigt,zu Verpfändungen zu schreiten.
Zunächst verpfänden sie vor dem eisenbergischen Gericht zuSchkölen das Vorwerk Droyschen (Droitzen bei Stößen?).
Wir bemerken hier, daß die betreffende Urkunde im 5. Bandeder Aelicpnue munnsoriptorum des Kanzlers von Ludewig, welchenwir bei Enno, denn Deutschordensritter, sZZZ, kennen lernten, aufSeite s65 mit dem Datum des ff. November fiu «Zicz Nartiui)l^00 gedruckt und daß in ihrem Eingange nur von Hansvon Tümpling die Rede ist.
Hieraus hat man bisher geschlossen, daß Hans, der Vogt zuSaalfeld, im Jahre diese Verpfändung vollzogen habe. Inden: Ludewig'schen Text der Urkunde selbst findet sich aber schonder Beweis, daß diesem Schluß ein Irrthum zu Grunde liegt,
von Tümpling. I. 7