Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
627
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Dieses Wald-Buch, das Wald-Eisen die abgelegte Rechnungenmit ihren Belegen, und all andrer Doeuinenten; werden auf derSchule zu Würselen in einem Seiiraneken oder Kiste verwahrt,welche mit drei Schloss versehen «evtl soll. Jede Klass derGemeinde Deputation wchlt sieh Einen, der den Schlüssel vondiesem Gemeinde Schranek bewahrt. Diese drei Schlüssel Bewahrerdürfen diesen Gemeinde Schranek änderst nicht, als nur beyVersammlung der Gemeinde Deputation-, mithin nicht, für sichallein eröffnen.

Dieser Gemeinde-Sehranck oder Kiste muss für Feuers-Gefahrgesichert werden.

5t,er Art.

Der Ober-Förster hat die Einrichtung, Eintheilung undBesorgung des ganzen Forstes ; Er gibt die beste Plätze an, wodie Eicheln-Gärten und Pflanz-Schulen angelegt, werden sollen ; Erbesorgt derselben Einrichtung, Besaamung und respec Bepflnnzung;gleich Er dann auch das Ausziehen der Pflanzen und Stahlen, sowiederen wieder-Einpflanzung oder Postung im ganzen Forst besorgt ;

Der älteste Förster bezeichnet, mit dem Wald-Eisen auf derWurzel und auf dem Stamm das-, von der Gemeinde Deputationschriftlich accordirte Bau und respec Brand-Holz, in Beyseyn derzwei und respec drei andern Förster und auf Weisung desOber-Försters, als welcher die beste Kenntniss von dem ganzenForst hat, und also wissen muss, wo das accordirte Bau und respecBrand-Holz zum mindesten Schaden des Busches abgehauenwerden kan.

Der Ober-Förster wird von der Combinirten Landes Obrig-keitlichen D Cornmission, auf Haaren, Heidchen von der ganzenGemeinde besonders dazu beeidet, dass so für das Aufkommen desganzen Forstes bestens sorgen-; das von der Gemeinde-Deputationaccordirte Bau- und respec Brand-Holz, niemand zu Liebe undGünsten, auch niemand zu Leid und Nachtheil, sondern ganzunpartheiisch zum mindesten Schaden des Busches anweisen-, undvon denjenigen : welche Bau oder Brand-Holz zu empfangenhaben : kein Gesehene!: noch Belohnung annehmen wolle. Damitaber unter den-, zum Reichs-Wald und Atscher-Busch Berechtigtenall-mögliche Gleichheit gehalten werde so soll den-, zu nächst amBusch gelegenen Dorfschaften ihr Bau- und Brand-Holz (für so viejes sich sonst, tliun lässt, und mit, der Forst-Oeconoinie zu verpaarenist) in entlegenen Plätzen, hingegen aber den-, vom Busch entferntenDorfschaften ihr Bau- und Brand-Holz auf den wenigst-entlegenenPlätzen angewiesen werden.