Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
606
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Das Allerhöchst Kayserliche Majestät vielmehr die unerlaubtund ungültige Confinnation (welche als eine Vorsehung geheiligetwerden will) Allergniidigst, sollen begnehmiget haben, ist bis dieseSlund eine grobe Unwahrheit, und gesetzt, die schöne Vorsehungwäre auch Allergniidigst begnehmiget: so wäre doch die Religion desAllerhöchsten Kaysei 1. Oberhaupts von Committirt.en, zum empfind-lichsten Nachtheil ihrer Committenten kostbahrsten Vorrechten,sträflicher Weiss hintergangen-, und solche Allergnädigste Begneli-migung erschlichen worden, weil über so beträchtliche Aenderunghiesiger Stadt-Verfassung und derselben Nothwendigkeit, die dabeyinteressirte Stadt-Zünften und Bürgerschaft bis dahin noch nichtgehöret worden, obschon vorn 2Ifen Martii bis 25ten Maji vorigenJahrs darzu sowohl, als auch zu der- von dem damahls nochlegalen Stadt-Magistrat und gesummter Bürgerschaft vorläufigallei unterthänigst nachzusuchender Allerhöchst Kayserl. Begnehmung,so alsdann den bisherigen Anstand nicht gefunden haben würde,Zeit genug gewesen. Dass aber Allerhöchst-Kayserl. Majestät diegethane Vorsehung nicht misbilliget haben, probet sich mit demegar nicht, dass die einseitig nachgesuchte Allergnädigste Begneh-mung nicht entsaget worden.

Jener raubet einen Diamant von grossem Werth, haltet denBesitz eines solchen Diamants Kayserlichen Majestät in ailerunler-thänigsten Ehrforcht und Untergebenheit vor, Allerhöchst-Dieselbenmisbilligen den Besitz nicht; schliesset sich daher, dass Allerhöehst-Dieselbe den Diebstal allergnädigst begnehmigen ?

In der That, wan er Kayserl. Majestät bekennet hätte denDiamant hätte er gestohlen; Allerhöclist.-Dieselbe würden den Diebnicht nur zur Rückstattung haben anhalten-, sondern auch zurgebührenden Straf ziehen lassen.

Hätten anmasslichen Fiscalischen Auwalds anmasslichePrincipalen Allerhöchst-Kayserl. Majestät in aller Unterthänigkeitvorgetragen: Die Confinnation (die so artige Vorsehung) wäre einAnstrich verborgener- noch weiter gehender Absichten, indemedie Mitbürgere schon von einiger Zeit her so gar in öffentlichemDruck und Anträgen für Magistratische Unterthanen depraediciret,

und als solche despotisch behandelet werden dörfen Wäre

weiter die Anzeig geschehen, gestalten die Confinnation ein Spott,eine Absagung Allerhöchst-Deroselben Authorität, ein GnadenstossAllerhöchsl.-Deroselben über die Stadt, Aachen habender, wiewohlin letzten Zügen liegender Hoheit, eine Zerrüttung der Grund-Verfassung, ein Todt-Urtheil der Edelen Btirger-Freyheit, undderen Zunft-Wahl-Vorrechten;

Allerhöchst Kayserl: Oberhaupt würden sicherlich die