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3 (1890)
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hab selbe der gantzeu Bürgerschaft zur nöthigen Wissenschaftdrucken und ausgeben lassen, liaclidenie der wiederholilt-glimptlicherVersuch die Abstellung dieser so gefährlichen TJugebür und dessenAllerhöchste Legalisirung nicht das geringste fürchten wollen.

An statt schuldig- und nothwendiger Remediirung, erfolgteam 23ten selbigen Monats Februarii von eben diesen anmasslichenBürgermeisleren und Rath ein eben anmasslich- Recht- undkraftloser Schluss, folgenden Inhalts:

Freytag den 23i£H Februarii 1770.

Klein Raths.

Nachdem die von Hrn Alt-Bürgermeistern Strauch interponirteund unterm 14ien curfentis insinuirte so gelaufte: Schedulasolemnissimae Protestiilionis cum requisitione ad Notarium heutin pleno verlesen, und diese gedachte Protestation gedruckterseither distribuiret und unter der Bürgerschaft ausgegeben wird;so hat ein Edler Rath beschlossen, dass diese Sach dem Fiseo adagendum necessaria communiciret werden sollte.

Expedirt den 2len Marlii 1770.

ü. P. M. Becker Secretarius.

Von guten Rechts-wegen hätte vorlängst schon wider dieVerfasscre derley vermeintlichen Exitatorii als solche verfahrenwerden müssen, welche

Fürset/liehe Verletzer Allerhöchst Kayserl. Aufhorität, undZerrtitter der Stadt-Grund-Gesülzen und Verfassung worden,da sie als limitirte Repraesentanten des Volcks und der Bürgerschaftdie Zunfts-Vorrechten und deren freye Ausübung von ihrerwillkürigen Gewalt abhängig machen, somit die wahre Reichs-Freyheit gesamter Bürgerschaft in ein bloses Schattenbildverwandeln dörfen.

Worauf die gemessene Straf haftet, welche in der Kaiserl.Majestät Rndolpho, glorwtirdigsten Andenckens, von dem ehemaligenStadt-Magistrat im Jahr 1593 den 71 Maji überreichten aller-unterthänigsten Deduction, worab der Auszug folget, vorge-schrieben ist.

Statt dessen, ist Einer unter dem angenohmenen FiscalischenDeck-Mantel wider mich hervorgetrotten, und hat am 16!i" Martiijüngst bev eben selbem angemassten Rath einen so betitulten:

Unterdienstlich- pflichtinässigen und respectivö auferlegten

Antrag samt Ritt etc.wider mich übergeben, so mir hernach auch nebst einem darauferlassenen vermeintlichen Decreto communicatorio zur anmasslichenVerantwortung intimiret worden.