59S
Ordnung gemäss anderen zum Exempel und Alischröekung bestrafensollet: deine also gehorsamlifli nachkommet als lieb Euch sein mag,vorangedrohete Poen zu vermeiden, daran geschieht Unsere ernstlicheMeynung.
Wir heischen und laden darbeneben euch von berührt-UnsererKaiserlichen Macht, auch Gerichts- und Rechts-wegen hiemit aufden dreissigsten Tag, den nechsten nach Uberantworlung oderVerkündung dieses, deren Wir Euch zehn für den ersten, zehnfür den anderen, zehn für den dritten letzten und endlichenRechtstng setzen und benennen peremptorie oder ob derselbe keinGerichtstag sein würde, den nächsten Gerichtstag darnach, an diesemUnserem Kaiserlichen Cammer-Gericht durch Euern gevollmüchtigtenAuwald zu erscheinen, glaubliche Anzeig und Beweis zu thuen,dass diesem Unserm Kaiserlichen Gebott all seines Inhaltesgehorsamlich geleld seyo oder wo nicht alsdann zu sehen, und hören,Euch um Eueres Ungehorsams willen in vorgemeldte Pön gefallenseyn, mit Urtheil und Rechtsprechen, Erkennen und Erklären, oderaber beständige erhebliche Ursachen und Einreden, warum solcheErklärung nicht geschehen sollte, in Rechten gebührlich vorzubringenund endlichen Entschieds darüber zu gewarten.
Wanu ihr Citirte kommet und erscheinet, oder nicht, so wirddoch nichts desto weniger auf klagenden Theils ferneres Anrufenund Erfordern hierinnen im Rechten mit gemeldter Erkannt,nuss,Erklärung und änderm gegen Euch verhandelt und procedirt, wiesich das seiner Ordnung nach gebühret: darnach Ihr Euch zu richten.
Geben in Unserer und des heiligen Reichs Stadt Weizlar,den ersten Monats. Februarii nach Christi Unseres Herrn Geburtim siebenzehn hundert drei und sechsigsten Jahr, Unseres Reichedes Römischen im achtzehnten etc etc.
ad Mandatuni Domini electi Imperatoris propriumFriedrich Wilhelm Ruding Lt.
Kaiserl. Cämmer-Gerichts-Canzlei Verwalter nipp.
Anselm Franz MesserKaiserl. Cammer-Gerichts Protonotarius nipp.
U b e r k o m in s t.
Gleichwie leider! Sladt-kündig ist, dass in den Jahren 1755,1758 und 1762 allerhand Schmähschriften oler Pasquillen divulgirtworden seien, der Abgestandene Herr Bürgermeister Strauch auchabsonderlich über ein ausgegangenes Büchlein : TestamentumPoliticum Teper Tarchi intituliret, Beschwer geführet hat, so wirdFiscus nicht allein seines Amts erinnert und demselben anbefohlen,gestalten über die Authores und Divulgentes sich genau zu