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Vorsteher der löblichen Schusterzunft Hahn und Schumacher nichtentscheuet, Schleichwege zu betreten, und unterm 28. Aprilis einensogenannten besorglichen Antrug bei Em. En. Rath zu unterschieben,und mittels offenbarer Beschleiehung neue die Wahlfreyheitenuntergrabende Beschwerden zu veranlassen. — Aus der vorzu-tragenden Geschichte werden Ew. Wohlgeb. die Beschleichungdes Rathsbescheides vom 28. Aprilis ohnschwer einzusehengeruhen.
Unterm 18. des jüngst abgeflossenen Aprilmonats, gegen6 Uhr Abends, hatten sich einige zur Schusterzunft berechtigteBürger, an der Zahl zehn, worunter etwelche sind, deren Elternin löblichen Magistrats Diensten stehen, dem zeitlichen iilternGrevenN. Hahn dargestellet, und die Aufnahme zur Zunft angesonnen.— Auch wir waren zur Zunft berechtiget, und staunten bei diesemSchritte, da bei denen Irrungen, so dermalen in der Schusterzunftgestiftet und unterhalten werden, diese seltsame Bewegung unsNachdenken und Besorgniss verursachte.
Gegen acht Uhr, mithin zwo Stundeu später, meldeten wiruns also auch an der Behausung des nämlichen Vorstehers; da ei-nher nicht zu Hause war, oder nicht da seyn wollte, liesseu wirihn allenthalben aufsuchen, bis wir ihn endlich gegen neun UhrAbends in der Weinschenke antrafen. Wir stellten uns sohin vorund baten gegen die Gebühr zur Zunft aufgenommen zu werden.(Anlage Ziffer I.)
Wie gehörlos und gefliesseniüch ausweichend dieser Vorsteherwäre, bewähret die nämliche Anlage, und giebt zum nähernNachdenken gegründete Ursache. Der Vorsteher Hahn konnte sichaber seiner Pflicht nicht entziehen, sondern musste uns nach derZunft kundlichem Herkommen als Mitmeister annehmen undanerkennen, welches er auch endlich gethan und die Gebührnisseerhoben hat. — Der Plan war aber einmal gefasset, uns dasStimmrecht auf künftige Rathswahl zu untergraben. — Leichtsind die Quellen der Gefährde zu entdecken. — Der Vorsteherbezielte Übergewicht, und alleinige Beherrschung. — Er verfielsohin auf einen in der Person eines gebohrnen Landmannes sehrseltsamen Gedanken. — Er klügelte die Frage aus :
„Ob die bei unserer Zunft nach dem Herkommen„erforderlichen sechs Wochen, binnen welchen vor der„Wahle ein stimmender Zunftsmeister zur Zunft„qualifiziret seyn muss, von Tage zu Tage oder von„Augenblicke zu Augenblicko zu berechnen Seyen?"
Mit dieser Frage beschlich er und sein Nebenvorsteher En.En. Rath, und Hoehderaelbe gemfiete unterm 28ten April ein neues