Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
552
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Im zweiten Bande dieses Buches ist über das Sendgerichtder Reichsstadt Aachen und über die Sendgerichte, welche imAachener Reiche bestanden, von mir berichtet worden. Zur Er-gänzung des dort über diese Gerichte Gesagten lasse ich hier dasjenigefolgen, icas Noppius im 33. Capitel des ersten Theiles der AachenerGhronilc über die Sendgerichte des Aachener Reiches anführt:

An dies Hocliprivilegirte Sendgericht') appelliren oder consulirenHauptfahvten, und befragen sich der Urtlieil nach Gelegenheit derSachen, auch des Reichs Dörfer, als Würselen, Berg und Haaren,elc. Verstehe in geistlichen und Sjuiodal- dann sonsten gehörensie in Civil-Sachen immediate gleich den Bürgern unter ein undandere Gerichter dieser Stadt.

Mit den Reichs-S'endgerichtern aber hat es diese Gelegenheit:Zu Würselen, so CöUnisehen Chris tu ms, hat es 7. Sendschöpfen,welche in solcher ihrer Function länger nicht als 7. Jahr lan«

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aneinander continuiren, jedes Jahr aber gehet einer ab, und einerwieder an, ausgenommen die Schaltjahren, in welchem es still stehet.

Unter dies Sendtgericht sind gehörig diese Dörfer, Würselen)Scherberich, Schweiibach, Morssbach, Elchenraidt, Weiden, Boniniers-winekel, Dobacli, und Haal, deren auch ein jegliche eine Stimmin electionibus, oder in der Wahl hat. Ith tarnen, ut absentiumnulla habeatur ratio, dann so eine Dorfschaft ausbleibet, supplirenund erstatten die gegenwärtige Synodalen oder Sendtschöpfenihre Platz.

Dies Sendtgericht wird gefragt auf Donnerstag nach demSontag in der Fasten Laetare genannt.

Zu St. Laurentii Berg so Lüttieher Christums, und daruntergehörig, neben gesagtem Dorf, Berg-Vetsehen, Sepfendt, Stockheidt,Orssbach, Suivss, Bernessberg, etc. sind auch neben dem Pastoren7. Schöpfen, erwählen sich mit Zuthuung ihres Pastorn selbst, 2 ) undbleiben auch dabey ihr lebtag, es wäre dann Sac-h, dass sie umeiniger Misslhat willen abgesetzt würden.

Zu Haara Cöllnischen Christums, darunter gehörig Verlauten-heit, die Wegscheidt, und aufs Feld, hats 4. weltliche Sendschöpfen,deren drey von den gemeinen Nachbauren ausser Haara, und dervierte aus Verlauthenheit erkohren wird, bleiben in ihrem SchöpfenAmt vier Jahr lang, und gehet jedes Jahr einer ab, und einer an.Ausgenommen, wie oben gesagt, so es Schaltjahr wäre, dann im

1 ) d. U. das Sendgericht der Stadl Aachen.

2 ) d. h. ergänzen ihre Zahl, wenn eine Stelle vacant ist, durchCooptation.