Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
513
Einzelbild herunterladen
 

513

/,wey mit schaeffs foesgeren dry in ein Schottel vniitl veir schottetengekruyder ertzen, vnd niostart An gehraet in Ider schottet einveirdel lamps, ein hammelsböicb, dry junger hoener off zweyhoener ind zwae duuen darby veir schottelen mit olinen Darnaekiess botter kirssen off walberen wie den prouisoren gedunckensal zo proffyt des hilgen saeramentz.

Das Nachfolgende ist von einer anderen Hand und spätergeschrieben.

Es haben die greven alden und Nuwen vnd Broedersemptlich vur guidt, angesehen das man Nun vorthin Stoildaghalten sali des eirsten gnedestaigs nach Sacraments dach dweildas die greven vf Stoeldag nit kunnen Ihre Rechnung doinsonder moessen den folgenden Donnerstag weder bei den andersein, In den Dienst in der Kirchen suitt die Broeder alle komenzo der Myssen vf ein peen Inhalt der . . . . J ) alles zu geschehen.

Wie man einen abgestorbenen Broderbegrabenn soll

Es haben die Greuen aide vnd Newen vnd broeder semptlichzu verscheiden mailen auff stoildach vnd rechendagh geordinertverdragen vnd gestimpt, wannier einich von den broedern abliuichwerdt so sullen alle Broeder mit zum begreffeniss gein vp einPeen von einer epiarten weins der broederschafft verfallen vndwelcher der Broederschafft Knecht sulche buess nit bezalt zu nutzder armen der en sali also lange zu der Broderschafft geselschaft'tdae sie bey den andern kommen nicht bescheiden, sonder daruangelassen werden biss zer zeit er dieser vberkumpst genngh gethan

Nachdem die des II. Sacraments Erb sang Meess nichtallerdings der Fundation nach, in betrachtung des vndersehietzdieser vnd voriger zeit gelegenheit gehalten kunte werden Alshaben die alte vnd newe greuen, auch samentlige hern Brüdereingewilligt vnd mit schlössen Es solte die Bruderschafft hinfurderauss Ihren mittelen dem II. Sacrament zu hohen ehren denabgestorbenen vnd auch noch lebenden Bruderen zu Wolfahrtihrer Seelen auch zur erbawung ihrer uechtsten Einen Organistenvnd Blaeser darzu noch vier Saenger neben den Custer vnd andernmehr lauth der Fundation Dero liiemit nichtz zum nachtheilnoch benommen werden solte Darzu gehörige- zum Chor vndgedachter Meess gesang anzuordnen vnd zo bezohlden. Dessenanfaug anno tausenth sechshundert vnd Eilff den vierzehendenAprilis geschehen und gehalten worden.

Anno 1(313, ahm 27 Augusti haben alte und newe Greuenso auch sementlige II. Bruder einhelliglieh mit schlössen alsofft hinfuro Ein mit liruder begraben sei sollen des abgelepten

1 ) Undeutlich geschriebenes Wort.

33