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3 (1890)
Entstehung
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Neben Weg und pätger oder sluffwinkelen damit sie Nur verkauften 1771können, dan er der graff goltstein vermeinet uns damit zu plagen,und er plagt Nur seine Eigen Vnterthanen dan wan das armeland-Volck nit darff ausser-landts ihre fruchten, Noch andere Sachenverhandele!!, warvon können sie schätz und steur bezahlen, es istunchristlich mit das arme volck verfahren,

Der Meyer von ghir hat auch lassen das ehurlurstl Wapen Der Meieroben seine Port am Hauss auflichten, wider etwas Neues, was das c i m r-sonst kein anderer Meier hatt thun dürften noch beginnen, das 1 "

tliut dieser, und ist ein gebohrner Burger von aachen, schöner ' h h ° r c ^",,"Meier und Bürger etc.

Das Waapen von ihro Durclil. Churpfaltz hat der Meyer wie 1770 im oii-

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Vorgesagt lassen ober sein thur vom hauss aufrichten, weilen aber kein gen demvorherigen Meyer dieses gehat noch dürften thun wie es dan auch dem Meyergrad wider den gülischen Vertrag lauft, so hatt sich die statt aach,wie auch der brabantische Comissar darwider gesetzt und habenden Meyer wie auch den geheimen Rath Knap von Düsseldorfdiesent wegen protestirt, und haben solches berichtet zum Kayserund den llertzog von Brabant, also ist darüber schreiben undbericht gekommen das es solle ab und eingestelt werden, wie danauch erfolgt, also das den 12ten Sbris in der Nacht das schilt oderWapen ist abgenohmen und weil es selbige Nacht ein sehr starckerwind wahr, so gaben seine leutli vor, um nicht von die unwissendeBurger aussgelacht zu werden, der windt hätte es abgejagt alsomuss der Meyer sich doch schämen, das er solche Lappereienangefangen,

Endtlich ist auch den Process wegen die vorhinn bemelte Ballwelche gehalten worden bij Rois in dem so bemeltes hoff von BallbeiBoisSpanien, etc

welche der graff' von Blanckert und seinen anhang oder companiehatte gehalten, und Magistrat selbe in höchstem Grad verbottenhatte, und dannoch selbige forth gehalten, weilen aber MagistratMit ernst sich dargegen gesetz und dem wird Rois darüber exequirtist worden, so hat rois und alle lierrn dieses nicht wollen dabeylassen, und ist zum schärften Proc.es kommen, welches dan Magistratmit allen schad und Kosten gewonnen, und ist diese Clausul dabey,dass selbige Companie Niemahl davon können appelliren noch einigeEinwendungen machen, und ihnen Vollens verbotten in keineObergen und Particuliere häusser Mehr bat zu halten ohn Magistratanzufragen und ihr gebühr davon zu geben, es mögte sein wer eswolte, und dabey condemnirt dem wirdt Rouis allen schaden zuersetzen den er deshalben erlitten hat,

Dieser Casus hatt ein grossen Nachtruck gehat und ist die