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dan deren wilkührig Bestrafifang Mit stockstreichen da doch beydesdenen Vogtmajorie gesahmen und denen hüi'gerlichen Privilegienschnnrstrackx zuwider streben
Die Vbele Admenistration der dem Magistrat in einigen fällen 2otesnachgelassenen peinlichen Gerichtsbarkeit Zum Nachteil des darunterbetheiligten hohen Majorie Regals und gemeine Bürgerschaft,
Die dem Vogtmaior gescheene Verweigerung der stättischen 27t™Wacht in verschiedenen Begebenheiten unter allerhandt ungebühr-lichen Vor wandt,
Das sicheren dabier anwesent gewesenen Obristen verleihenenleiblichen Geleidt, da solches zumahlen über frembde dem Vogt-maioren alleinig verraög haubtsVertrag 1660 zusteht,
Die Vertringung der Julischen Unterthanen von der Nadel- 29 ~fabrick, der denen aussreissenden churpfiilsische Kreigs Manschaftverleihenen schütz etc. etc. etc das Mehreste ist gelogen und dabeynicht wahr etc etc.
Mehrere andere hesslichkeitcu, wil sagen lügen zu gesweigen, 1769welche zeitlichen bürgermeistern und deren anliang sogar bijfeirlichen Processionen Mit Verletzung göttlicher Ehr, mit gefliss-licher Blutvergiessung bij denen leidigen Mekeleien und derenselbige bisherige ambtstiehtige fortdaurung sodan mit offenbahrenUngerechtigkeiten gegen Kays. Mayst gegen ihre Churf. Durchl zuPfaltz und gegen die Burgerschaft von 20 und Mehre Jahren sichschuldig gemacht haben,
sowie Nun Ihro Durchl. solch unleidentlich von denenBürgermeistern unternohmenen Anmassungen und dahehr ent-standenes Unwesen nachzugeben ferner Nicht gemeint, auch ohnehinn Verschuldt sein, die höchst denenselben von Godt demalnnichtigen anvertraute landen eigene hohe regalien zu erhalten,annebst ihren und des heiligen reichs unterthanen auch schütz undschirm verwante wider dergleiche ungerechte gewalt zu verthätigen,mithin deren anhand habende Rettungsmittelen nach Inhalt derenReichsgesetzen und sonderlich Kays wahlCapitulation als einerwahren Noth-Wehr sich zu bedienen, Also sollen im Nahmen ihrochurf. Durchl höchst dessen Vogtmeyer sambtlich anwesendenGreven, und die durch sie gestelte Burgerschaft nochmahlen ernstlichermahnen eiffrigst und beflissent darauf!' bedacht zu sein, wiedie ruh und Eintracht in diese statt herstellet, und alle obseyendenbeschwerden denen vorherigen vertragen und alten herkommengemäss eh baldigst berichtiget werden können,
Lestlich wolle Ewere sambtliche Burgerschaft versicheren 1709dass das dahin geschickte Commando nicht derselben, sonderen im fcl) 'denen disjährigen und vorherigen Rathsglideren alleinig zu last