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17-42 September 4 und ungebührliches Benehmen der Jugend aufder Strasse, insbesondere mit Rücksicht auf diebevorsteliende Abreise des Königs von Preussen.[B.] 457. 72
v 174ß Oktober 7 (Aachen). Der Rath verbietet die Zusammenkünfteder Tuchscherergesellen und die dabei vorgenom-menen Wahlen von eignen Vorstehern, regelt dasAnbringen von Beschwerden gegen die Grevenund Vorsteher der Zunft. [J.] 88. 73
Ambij. Karl Alexander, Herzog von Lothringen,Generalgouverneur der Oesterreichischen Nieder-lande regelt die Einquartierung und Verpflegungder Truppen. [J.] 95. 74
5 Aachen. Verordnung betreffend das Tragen einesLichts bei Ausgängen nach 8 Uhr, die Schliessungaller Wirthshäuser um 10 Uhr Abends, die Anzeigevon Tumulten und Streitigkeiten durch die Wirtlie,Verbot des nächtlichen Schiessens. [B.] 488. 75
23 (Aachen). Der kleine Rath gestattet den Umlaufgewisser Münzen und bestimmt deren Werth. [J.]107. 7«
15 (Aachen). Reglement für das Baumgericht. [J.]113. ' ' 77
24 Aachen. Bürgermeister und Beamte warnen dieBürgerschaft mit Rücksicht auf den bevorstehen-den Kongress vor übertriebenen Miethforder-ungen und stellen obrigkeitliche Taxe in Aus-sicht. [J.] 131. 78Aachen. Verordnung über die Strassenreinigung,erlassen mit Rücksicht auf den bevorstehendenKongress. [J-] 138. 7!)
4 (Aachen). Bürgermeister, Schöffen und Rath ver-bieten nächtliche Ruhestörung. [J.] 139. 3(1. . (Aachen). Die zum Kongress versammelten Be-vollmächtigten Minister einigen sich über die zubeobachtende Etiquette, Bezeichnung des Stadt-gebiets als neutral und gewisse polizeiliche Maass-reg'eln. [J.] 145. 8t8 (Aachen). Reglement für das Interimsgericht. |B.]459. 8 219 (Aachen). Der Rath verbietet alle Hazardspiele.
[M.] 450. 83
15 (Aachen). Verordnung, die Verhältnisse der Näh-nadelzunft, insbesondere den Missbrauch der'Merk-zeichen' betreffend. [B.] 489. 55424 (Aachen). Der kleine Rath hebt die Verordnung
— November 1
1747 Januar
— Februar-
Mai
— November
1748 März 11
April 4
— (Mai)
— November1750 Juni1755 Januar
— Oktober