Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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Wir sehcff'cnmeister und sclieffcn des königlichen Stuhlsund der kayserlichcn freien reichsstadt Aachen beurkundenhiemit, dass hiesiger bürger, herr Stephan Beissel, währendder ihm von den Franzosen notorisch aufgedrungenen maire-stellc sich dergestalten in allen theilen betragen habe, dasser deshalb nicht den allerniindesten Vorwurf, sondern im gegen-theile von hiesiger ganzen Stadt und geistlich- und weltlichengemeinden wegen seiner guten Verwendung den grössten dankverdiene, den wir Selbsten ihm hiemit erstatten. Urkundlichunserer aufgedrückten insiegeln und unseres syndici undsecretarii Unterschrift.

Aachen den Sten märz 1793.

J. Geuljans syndicus und secretarius.

J. Heupgens doyen mpp.

H. C. Cardoll decanus mpp.

Gerhard Tewis can. reg. prior.

(Siegel von Wylre.) (Siegel von Lommssem.)

Wir Statthalter des richters dieses koeniglichen Stuhlsund kayserlichen reichsstadt Aachen beurkunden hiemit, dassbey den im monath dezember vorigen Jahres erfolgten leidi-gen ueberfall der Franken und der Ins am 2ten märz diesesjahres fortgedauerten anwesenheit derselben in hiesiger stadtdie biirgerschaft sich in allen puneten als redliche teutschendem heiligen römischen reiche getreue verwandten rühmlichstbetragen haben. Wir bezeugen ferner, dass die von diesemaachcner volle zu vollisrepraesentanten, zu maire, richter undsonstigen stellen gewählten männer bey den von ihnen noto-risch durch die Franken gezwungener übernommenen ämterin Verfechtung ihrer römisch-katholischen religion, in be-schützung der hierzu angestelten kirchendiener, in sorgfäl-tigen bemühung zur beybehaltung der kirchenschätzen sowohlals jeden, den geist- so, als weltlichen gemeinden zustehendeneigenthums, in handhabung ihrer uralten städtischen reichs-constitutionsmässigen Verfassung und der hiebey einschlägigengerichtsam eines jeden bey allen vorfallen so standhaft, soedelmiithig sich benolnnen haben, dass sie als wahre teutschenVerfechter ihrer religion so als ihrer Constitution der ganzen