Von Gottes gnaden, wir Carl Philipp pfaltzgraff beyIthein, des heiligen römischen j reiche ertz-schätzmeister undchurfurst in Bayern, zu Jülich, Cleve und Berg hertzog, fürstzu Mörs, graff von Veldenz, Sponheimb, || der Marek und Ravens-perg, herr zu Ravenstein etc.: thuen kundt und fügen un-seren gülich- und bergischen cantzlern, praesidenten, geheimben-hoff- und Cammer räthen, sonderlich aber beambten, dieneren,scheffen, vorsteheren und gemeinen eingesessenen unserergülisclien ämbter Wilhelmstein und Eschweiler, auch daruntersortirenden dingstuhl stvehe, und sonst jedermänniglich liiemitzu wissen, dass wir auf den, von unserem dermahlen nachdem Haag abgeschickten geheimben rath, gülisclien land-commissario auch ambtmann zu Wilhelmstein, Eschweiler undGeilenkirchen Ludwig Heinrich graffen von Goldtstein, einge-langten untertliänigsten Vorschlag, die Verwaltung beyderämbter Wilhelmstein, Eschweiler, auch darunter sortirendendingstuhlswehe dein Gabrielen Coomans, auf gut vertrauenund glauben, so wir zu demselben gestelt, und seine uns ge-leistete aydtspflicht, so lang uns gnädigst gefällig ist, aufge-tragen haben, thuen auch solches hiemit und in krafft dieses,also und dergestalten, dass uns und unserem churhauss Ci-tren und hold seyn, unseren nutzen, frommen und interessebeförderen, arges und schaden, soviel an ihme ist, in Zeitenwahrnen und wenden, unseren Unterthanen getreulich vor-stehen, und denenselben bey vorfallenden rechtsstrittigkeiteniedesmahlen schleuniges uiipartheyisches recht wiederfahrenlassen, auch sonsten im überigen, nach anlass unserer lands-polizey und gcrichtsordnungen sich also verhalten solle undwolle, wie es einem getreuen, aufrichtigen und ehrbarenambtsverwaltern, pflichten- und anibtshalbcr zu thuen obliget,euch allen und jeden obgemelt hiemit gnädigst befehlend, dassihr gedachten Coomans für unseren ambtsverwaltern zu Wil-helmstein, Eschweiler und darunter sortirenden dingsthuhls-wehe annehmen, halten und erkennen sollet. Urkundt unser
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten