II. H e u s c Ii zu Kettenis.
Das Wappen derselben befand sich auf einer jetzt schon seitlanger Zeit zerstörten Fensterscheibe der Hospitalkirche St. Elisa-beth zu Antwerpen mit der Devise: Dura Patientia Frangit.
Im 16. Jahrhundert entstanden zwei Linien. Die ältere er-scheint zu Zülpich ansässig und siedelt von da nach Ant-werpen über. Einige ihrer Mitglieder scheinen sich später demProtestantismus zugewandt zu haben. Wie so viele niederlän-dische Familien durch die Albasche Verfolgung zur Auswanderungveranlasst, verzweigte sie sich bald in den verschiedensten grossenHandelsstädten Europas. Sie hing durch verwandtschaftliche Bandemit den bedeutendsten Geschlechtern zusammen, die wenigstens bisin die dritte und vierte Generation untereinander heirateten, mochtensie nun in Hamburg, Amsterdam oder Frankfurt sein, ein wesent-liches Mittel zum Betriebe des grossartigsten Welthandels von derOstsee bis zum Ocean und zum Mittelmeere. Die jüngere verbliebim Besitze des Lehnguts Eicherscheid im Amte Montjoie.
I. Bartholomaeus Heusch von Kettenis (Meuwes Huesch)wird am 2. August 1477 mit Wilhelm Heusch, Schöffe zu Walhorn,von dem Vitzthum (vicedominus) des Stifts mit „denjenigen zuKettenis gelegenen Gütern" belehnt, welche beide dem Ritter Gillisvon Brandenburg, Herrn zu Sombreff, abgekauft haben. Er hinter-liess einen Sohn:
II. Heinrich Heusch von Kettenis, der seit 1517 in denUrkunden auftritt. Am 7. Januar 1517 kauft er von JohannKrümmel van den Broich eine Korn- und Goldrente aus einem Gutezu Walhorn. Von da ab erscheint er sehr häufig als Zeuge unterden Lehnsleuten des Stifts. Am 6. März 1523 werden ihm vonseinem Vater alle von dem Stifte lehnbaren Güter übertragen.Seine Gattin war Eva von der Hart, Tochter von Peter von derHart, welche ihm das Lehngut Eicherscheid im Amte Montjoie zu-brachte. Um 1544 kam er über den früher zu diesem Hofe gehö-rigen Buschzehnten in Streit mit dem herzoglichen Rentmeister zuMontjoie. Daher schloss er am 26. April 1550 mit den herzoglichenRäten einen Vertrag, wonach er den Hof von neuem zu Lehennehmen und gegen eine jährliche Rente von 18 Malter Hafer aufden Buschzehnten verzichten sollte. Er starb jedoch, bevor die Be-lehnung erfolgen konnte und hinterliess fünf Söhne:
1) Peter Herr zu Eicherscheid nach dem Tode seinesVaters (III).
2) Bartholomaeus, Schöffe zu Limburg.
3) Kerrys, Bürger zu Limburg.