Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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bey der löblichen Krämerzunft, bey den übrigen löblichen Zünftenaber statt deren drey Monaten sechs Wochen ihrem Gebrauchegemäss gelten sollen, dergestalten, dass solche Zeit de momentoin momentum, das ist: von dem Augenblicke der zu gewöhnlicherTagzeit beschehenen Angebung und Prästirung der Gebühren aufder Zunftsläube bis auf die Zunfts - Rat.hspräsentations- oderrespective Greefen-Wahlsstunde gerechnet werden, der Unqualifizirtemithin zu solcher Wahl nicht abgeladen, auch nicht dabey zuerscheinen befügt, denn solle gegenwärtiger Rathsschluss jederlöblichen Zunft in copiä mitgetheilet werden.

D. P. M. Becker, Secretarius.

Inhalt der Remonstration.

Hochwohl- und Wohlgebohrne!

Eben in jener Zeit, wo ansehnliche Bürger, aus edlem Triebegeführet, unter andern Beschwerden bey Em. En. Rath überSchmälerungen der in einem Demokratischen Staate zum erstenAugenmerke dienenden Walilfreyheiten öffentlich geklaget haben,eben in jener Zeit, wo die Aufmerksamkeit der ganzen Bürgerschaftrege geworden, wo dieselbe eine schon unterm 7ten Aprilis ver-sprochene Aufklärung bis hiehin fruchtlos erwartet hat, habensich die Vorsteher der löblichen Schusterzunft, Hahn und Schumacher,nicht entscheuet, Schleichwege zu betreten und unterm 28ten Apriliseinen sogenannten besorglichen Antrag bei Em. En. Rath zuunterschieben und mittels offenbarer Beschleichung neue Walil-freyheiten untergrabende Beschwerden zu veranlassen. Aus dervorzutragenden Geschichte werden Ew. Wohlgeb. die Beschleichungdes Rathsbescheides vom 28ten Aprilis ohnschwer einzusehen geruhen.

Unterm ISten des jüngst abgeflossenen Aprilmonats, gegenG Uhr Abends, hatten sich einige zur Schusterzunft berechtigteBürger, an der Zahl zehn, worunter etwelche sind, deren Elternin löblichen Magistrats Diensten stehen, dem zeitlichen älternGreven N. Hahn dargestellt und die Aufnahme zur Zunft angesonnen. Auch wir waren zur Zunft berechtiget und staunten bey diesemSchritte, da bey denen Irrungen, so dermalen in der Sehusterzunftgestiftet und unterhalten werden, diese seltsame Bewegung unsNachdenken und Besorgniss verursachte.

Gegen acht Uhr, mithin zwo Stunden später, meldeten wiruns also auch an der Behausung des nämlichen Vorstehers. Da eraber nicht zu Hause war oder nicht da seyn wollte, Hessen wirihn allenthalben aufsuchen, bis wir ihn endlich gegen neun UhrAbends in der Weinschenke antrafen. Wir stellten uns soliin vorund bathen, gegen die Gebühr zur Zunft aufgenommen zu werden.(Anlage Ziffer 1 des damaligen Exhibiti.)