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Vogtmajor zu Gresiclit, und sogleich stellte sich der ganze Haufenin einen Kreis um ihn her, bathen ihn, dass' er als ihr einzigerBeschützer sich ihrer doch annehmen, ihnen den Herzoglich-Gülinh-schen Schutz angedeihen lassen und sie in Untersuchung ihrerBeschwerden in dem Wege Eechtens, doch ohne Kriegsvölker undohne Briij uditz der Privilegien,*) unterstützen möge. Diesgeschah auch wirklich, und Herr Vogtmnjor versicherte ihnen denverlangten Schutz, wie solches die oben Num, 105. nachgesetztebeglaubie Abschrift desselben bewahrheitet; und nun ward esauch etwas ruhiger. Nachdem so der Tumult nachgelassen hatte,gieng Herr Vogtmajor mit Schöffen von Braumann und BaumeisterCromm in die Häuser der mishandelten und anderer Rathspersonenalt- und neupartheyischer Seite, suchten erstere zu trösten, haupt-sächlich aber von einem zu Herstellung der Ruhe und Vermeidungkünftigen Unglücks Hölingen Vergleich zu reden, und HerrVogtmajor beschied zu diesem Ende mehrere der beiderseitigenRathsverwandten zu einer Zusammenkunft auf den anderen Tagin sein Haus. Endlich zog gegen Abend, um die Ruhe gänzlichherzustellen, die Königsstrasser Grafschaft, eine der AaebenschenBürgerkompagnien, auf; diese besetzte das Rathhaus, vertriebden darinn noch übrig gebliebenen Pöbel aus demselben, und nunblieb's die ganze folgende Nacht hindurch vollkommen ruhig.
§. 142. Andern Tags, den 25ten Junius, kamen, ingefolgder Tags vorher genommenen Abrede, gegen 9 Uhr einige alt-und neupartheyische Rathsglieder bey Herrn Vogtmajor zusammen;hierunter waren Schöffen Freyherr de Witte, von Loneux, Braumann,Lt. de Nys der jüngere, Dr. Carlier, Cromm und andere mehr,und zu nämlicher Zeit waren auch die Notarien Strauch undZimmermann dahin zu kommen bestellt worden.
§. 143. Nach einer kurzen mit diesen Herren gehaltenenUnterredung gieng sogleich Herr Vogtmajor nach der Behausungdes Herrn Bürgermeister Pauven, wohin er die beide besagteNotarien Strauch und Zimmermann mit sich nahm ; als sie daselbstankamen, blieben diese unten in einem Zimmer bey der jungernTochter des Herrn Bürgermeisters, jener unterredete sich aber,wohl eine halbe Stunde lang, oben im Hause mit diesem allein.
§. 144. Nach Endigung dieser Unterredung gieng er wieder mitden Notarien nach seinem Haus zurück und erklärte diesen sowohlals den übrigen bey ihm versammelten Herren, wie Herr Bürger-meister Pauven sich dahin geäussert habe, dass er zwar eine
*) Falkenburg verlangte ausdrücklich, dass die oben unterstricheneKlausul beygesetzt werden möchte.