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„tung der Aerater im ganzen Umfange angestellt, gegen„die Rathswalil vom 2l>. Junius zwei Mitglieder der Kupfermeister-„7,iinft, Brammerz und Amya eingedrungen, alle seit einiger Zeit„konstitutionswidrig erschlichen sein sollende Rathsbescheide auf-gehoben, auch die zur Erwirkung militärischer Hülfe bei dem„Gouvernement zu Brüssel gemachten Schritte für sträfliche Unter-„nehmungen ausgegeben wurden etc.
§. 47. Der neue Afterbürgermeister von Lonneux fuhr auchin Begleitung einiger Partisanen noch des nemlichen Abends umhalb elf Uhr in Hirschens Biersehenke, woselbst der in grosserMenge ums Haus versammelte Pöbel — Vivat der Bürgermeistervon Lonneux — schrie und selbigen unter diesem Geschrei nachHause begleitete, sowie auch die berüchtigte neue Beamteuwahldes anderen Tages durch Schiessen, Meyenstecken und llluiiiinirender Häuser gefeiert und gegen diejenigen welche solches unlerlies-sen, die zügellosesten Vergewaltthätigungen unternommen wurden.
§. 48. Den 30. Julius wurde in einer dem Herrn Bürger-meister Frlir. von Wylre bei der Abwesenheit sümmtlicher Ma-gistrats- und des grössten Tlieils der Rathspersonen ganz konsti-tutionswidrig (§• lb) abermals abgenöthigten Klein-Raths-Versamm-lung von fünf Personen die anmassliche Beeidigung derer höchstwiderrechtlich in das Bürgermeister- und in die Raths-Amtereingedrungenen Mitverwalter vorgenommen und denen aus derRathsstube Geprügelten und aus gerechter Furcht sich entfernthaltenden Rathsgliedern zugemuthet-, sich mit den währenderRebellion von einem Häuflein einzelner unqualifizirter Bürgerkonstitutionswidrig und faktisch eingedrungenen von Lonneux undseinem Anhange der Geschäftsverwaltung zu unterziehen, und zu-gleich beim gänzlichen Abfall der Soldateska ohne fremde Hülfeihr Leben und Gesundheit zum zweiten Male (denn die Erfahrungdie beste Lehrmeisterin, lehrte ja schon, wie ihnen der erste gegenden Rathsschluss vom 22. Junius aus Patriotismus gewagte Versuchbekommen) (§. 41, 42) aufs Spiel zu setzen.
Es ist nemlich handgreiflich, dass sich der ohne fremdeSicherheit zur Bestrafung der von mehreren hundert Rebellen ihmzugefügten äussersten Beleidigung zurückkehrende Rath in jedemFalle, die Versicherungen des v. Lonneux und Consorten, „dassnichts mehr zu befürchten wäre" mochten gegründet odernicht gegründet sein, entweder der Diskretion des unbändigenPöbels oder seines mit wirklicher Gewalt darüber ver-sehenen Hauptes, des von Lonneux und Consorten preis-gegeben haben würde.